Verschärfte Corona-Maßnahmen in einigen Regionen

Schwerin (dpa/mv) - Das Corona-Infektionsgeschehen hat in den
vergangenen Tagen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich an Dynamik
gewonnen. Einige Regionen haben bereits verschärfte Maßnahmen
angekündigt, zudem zeichnen sich Einschränkungen bei den Schulen ab.
Eine Übersicht:

NÄCHTLICHE AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN

Mittlerweile gelten in weiten Teilen des Bundeslandes nächtliche
Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens.
Dies gilt etwa für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die
Landkreise Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifswald. An der
Mecklenburgischen Seenplatte sind mit Neubrandenburg, Neustrelitz und
Waren die größten Städte und viele Ämter im Osten sowie um Malchow

betroffen.

Im Landkreis Rostock wurde die Maßnahme nun für elf Ämter, darunter
Teterow und die Mecklenburgische Schweiz, Bad Doberan, Kröpelin und
Laage verhängt. Einige Kreise haben dies auch mit
Kontaktbeschränkungen gekoppelt, wonach ein Hausstand nur noch eine
andere erwachsene Person treffen darf.

SCHULEN

Für den Schulunterricht in der jeweils folgenden Woche ist der
Sieben-Tage-Inzidenzwert von Mittwoch entscheidend, der jeweils am
Nachmittag zu erwarten ist. Liegt dieser Wert unter 150 ist mehr
möglich, als wenn er oberhalb von 150 liegt. Grundlage sind die
Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Die Regelungen
sind entsprechend in zwei Stufen festgehalten.

Bei der Stufe eins, also den Inzidenzwerten von unter 150, ist
Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie der
Abschlussjahrgänge vorgesehen. Zudem kann täglicher Präsenzunterricht

für die elften Klassen an Allgemeinbildenden Schulen sowie
Jahrgangsstufe zwölf an Abend- und Fachgymnasien möglich sein, dies
liegt laut Bildungsministerium jedoch im Ermessen der jeweiligen
Schule. Die anderen Jahrgänge bekommen Wechselunterricht. Wo
Unterricht vor Ort möglich ist, gilt Präsenzpflicht.

Bei der Stufe zwei, also den Inzidenzwerten von mehr als 150, ist der
Schulbesuch grundsätzlich untersagt. Für Kinder der ersten bis zur
sechsten Klasse wird eine Notfallbetreuung in den Schulen
sichergestellt. Alle weiteren Jahrgänge, bis auf die
Abschlussklassen, bekommen Aufgaben fürs Distanzlernen.

Jedoch kann täglicher Präsenzunterricht für die elften Klassen an
Allgemeinbildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe zwölf an Abend-
und Fachgymnasien möglich sein - dies liegt jedoch auch hier im
Ermessen der jeweiligen Schule. Wer zur Schule geht, soll sich
zweimal die Woche auf das Coronavirus testen, dies ist aber nicht
verpflichtend.

KITAS

In Regionen mit Inzidenzwerten von unter 100 ist laut
Sozialministerium ein Regelbetrieb vorgesehen; Einschränkungen bei
der Betreuungszeit gibt es nicht. In Regionen mit 100 bis 150
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt eine Art
Schutzphase: Dann wird an Eltern appelliert, ihre Kinder möglichst zu
Hause zu betreuen. Bei Inzidenzwerten oberhalb 150 ist nur noch eine
Notfallbetreuung sichergestellt. Diese können etwa Alleinerziehende
in Anspruch nehmen.