Anträge auf Lohnerstattungen: Klagewelle nach Ablehnung

Münster/Minden (dpa/lnw) - Einige Verwaltungsgerichte in
Nordrhein-Westfalen sehen sich mit einer Klagewelle aus der
Fleischindustrie konfrontiert. Grund sind Anträge auf
Lohnerstattungen durch das Land nach der Schließungen von Betrieben
2020 in der Corona-Pandemie. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in
Münster sind dort seit Anfang des Jahres etwa 600 Klagen eingegangen,
wie Sprecher Michael Labrenz am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur sagte. Das Verwaltungsgericht Minden geht laut
Sprecherin Amrei Stocksmeyer von etwa 440 aus. Wobei unter diesen
Klagen auch Gruppen von Mitarbeitern zusammengefasst seien, so dass
die Zahl der Betroffenen wohl noch höher sei, sagte die Sprecherin.

Laut Tönnies-Sprecher André Vielstädte müssten das Unternehmen sowi
e
weitere Betriebe in NRW derzeit Klagen nach über 3000 abgewiesenen
Anträgen durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bei den
Gerichten einreichen. Zuständig ist immer das Gericht, das für den
Wohnort des Mitarbeiters zuständig ist.

Laut Infektionsschutzgesetz können Betriebe Entschädigungen für die
Lohnzahlungen (Verdienstausfallentschädigung) beantragen, wenn die
Unternehmen durch die Behörden geschlossen wurden. Im Frühjahr 2020
hatten sich weit über 1000 Mitarbeiter beim Fleischkonzern Tönnies in
Rheda-Wiedenbrück mit dem Coronavirus infiziert. Die Behörden
schlossen das Werk für mehrere Wochen. Für diese Zeit hatte das
Unternehmen Anträge auf Lohnkostenerstattung gestellt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Dezember den
Landschaftsverband Westfalen-Lippe per Erlass angewiesen, die Anträge
abzulehnen. Als Grund nannte das Ministerium Pflichtverletzungen der
Arbeitgeber. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums bestätigte am
Donnerstag die Ablehnung der Anträge und sprach jetzt von sogenannten
Obliegenheitsverletzungen. Weitere Details könne das Ministerium
wegen der anstehenden gerichtlichen Überprüfung nicht nennen.