Gericht: Strafe nach Impfversäumnissen keine Menschenrechtsverletzung

Straßburg (dpa) - Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für
ungeimpfte Kinder sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte bei Verletzung der Impfpflicht in Tschechien
zulässig. Sie seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des
Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte
Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Kindergärten und
Krippen können ungeimpfte Kinder abweisen. Bei Verstößen droht Eltern

außerdem eine Geldbuße.

Die Große Kammer des Gerichts entschied nun final über sechs Fälle,
in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten
hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern
selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als
Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber
als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem
ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen - mit Impfungen oder
wenn nicht möglich durch eine entstehende Herdenimmunität. Dies sei
im besten Interesse der Kinder.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen
Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die
Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.