Einheitliche Corona-Regeln nun auch für Baumärkte und Buchhandlungen

München (dpa/lby) - Bayern vereinheitlicht die Corona-Regeln für den
Handel: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und
Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle
anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs, unter
anderem die Inzidenz-Grenzen für Öffnungen. Das sagte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer
Kabinettssitzung in München. Öffnungen sind also für all diese
Geschäfte nur unter den Bedingungen zulässig, wie sie für den übrig
en
Einzelhandel gelten.

Konkret gilt nun, wie bisher oder wie bereits angekündigt, folgendes:
In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen alle
Geschäfte öffnen. Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 50 und 100 sind
Terminshopping-Angebote mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bei Werten zwischen 100 und 200 bleiben solche «Click&Meet»-Angebote
erlaubt, Bedingung ist aber ein aktueller negativer Corona-Test.