Hamburgs Betriebe sollen Corona-Test-Bescheinigung ausstellen können

Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Unternehmen sollen ihren Mitarbeitern
Corona-Schnell- und Selbsttests anbieten und auch Bescheinigungen
über das Ergebnis ausstellen können. Ein solcher Nachweis über ein
negatives Ergebnis, der zwölf Stunden gültig sei, könne die
Mitarbeiter dann zur Nutzung bestimmter Leistungen berechtigen,
teilte die Gesundheitsbehörde am Mittwoch mit. Bislang ist ein
negatives Testergebnis in Hamburg beispielsweise für einen
Friseurbesuch erforderlich.

Voraussetzung sei, dass es in den Betrieben Testbeauftragte gebe, die
in der Durchführung von Schnelltests geschult und der
Gesundheitsbehörde gemeldet worden seien. Zudem müsse das Unternehmen
eine Selbstverpflichtung gegenüber der Behörde eingehen, hieß es.

Laut Corona-Eindämmungsverordnung sollen Arbeitgeber «ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend
sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine kostenlose Testung in
Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mittels eines
Schnelltests» unterbreiten. Bisher geschieht dies allerdings auf
freiwilliger Basis.