Mal verboten, mal nicht - «Querdenker»-Proteste werden auch untersagt

Die einen dürfen, die anderen nicht. Während sich in Stuttgart die
Wogen nach dem «Querdenken»-Protest noch nicht geglättet haben, wird

das Demonstrieren gegen die Corona-Auflagen in anderen Städten auch
mal untersagt.

Stuttgart (dpa/lsw) - Im Streit um Demonstrationen gegen die
Corona-Auflagen reagieren Kommunen und Ordnungsbehörden durchaus
unterschiedlich. Während sich Stuttgarts Rathaus seit Tagen gegen den
Vorwurf wehren muss, einen ausgeuferten Protest der «Querdenker» am
Samstag nicht von vorneherein verboten zu haben, ist genau dies in
Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) passiert. Dort wurde ein deutlich
kleinerer Protest der Bewegung mit Verweis auf die hohen
Infektionszahlen am Dienstag untersagt. Die Demonstrationen finden
regelmäßig dienstags in Schwäbisch Gmünd statt.

«Das war eine spezielle Einzelfallentscheidung, die wir vor allem
wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Veranstalter untersagt
haben», betonte Stadtsprecher Markus Herrmann am Mittwoch. Die
Teilnehmer hielten sich nicht an Corona-Regeln - wie Abstand und
Maskenpflicht -, deshalb sei das Infektionspotenzial nicht
überschaubar gewesen. «Wir konnten in der Abwägung eine solche
Veranstaltung nicht zulassen. Wir sind da als Stadt auch in der
Pflicht, eine solche Entscheidung zu treffen», sagte Hermann.

In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15 000 Menschen
größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt
in große Erklärungsnot gebracht. Mehr als 1000 Polizisten waren am
Samstag zusammen mit Einheiten aus anderen Bundesländern und der
Bundespolizei im Einsatz gewesen. Sie schritten wegen der Verstöße
gegen die Corona-Regeln aber kaum ein.

Stuttgarts Stadtoberhaupt Frank Nopper verteidigte die Erlaubnis der
Stadt zur Demonstration. «Es gab vor der Versammlung auf der
Grundlage der Anmeldungen überhaupt keinen rechtlich begründbaren
Ansatz, ein Versammlungsverbot auszusprechen.» Die
Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut. Darüber könne man sich nicht
einfach hinwegsetzen. Die Demo-Anmelder hätten zugesagt, dass sie die
Coronabeschränkungen einhalten würden. Anmelder Michael Ballweg habe
dies bei früheren Versammlungen im Wesentlichen getan, sagte der
CDU-Politiker.

Dem widerspricht der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler
Ulrich Battis. Es habe durchaus die Möglichkeit gegeben, die
Großdemonstration mit bis zu 15 000 Teilnehmern vom vergangenen
Samstag zu untersagen, sagte er den «Stuttgarter Nachrichten»
(Mittwoch). «Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran,
dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die
Demonstration hätte verboten werden können», ergänzte Battis.

Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen unter anderem in Berlin und
Kassel hätten gezeigt, dass sich die Veranstalter nicht an die
geltenden Auflagen hielten. «Dass dies in Stuttgart auch so kommen
wird, war von vornherein klar», sagte Battis. Es sei «Unsinn», sich
in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu
berufen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit Dritter eindeutig Vorrang.

Verboten wurden in den vergangenen Monaten unter anderem auch
«Querdenken»-Versammlungen in Freiburg und Weil am Rhein. Freiburg
hatte die Veranstaltung kurz vor Weihnachten 2020 ursprünglich unter
Auflagen zugelassen, dann aber befürchtet, dass zu viele Teilnehmer
kommen würden.

Am Tag zuvor waren die Initiatoren einer «Querdenken»-Demo in Weil am
Rhein vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Vorhaben
gescheitert, ein Verbot ihrer angemeldeten Veranstaltung noch zu Fall
zu bringen. Die Stadt unmittelbar im Dreiländereck
Deutschland-Schweiz-Frankreich hatte die Demo untersagt aus Angst,
das Virus könne sich verbreiten und die Lage im besonders vom Virus
heimgesuchten Landkreis Lörrach verschärfen.

Das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof in
Mannheim hatten das Verbot ebenfalls bestätigt. Beide Gerichte sahen
in der Abwägung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit gegen das
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Leben letzteres als
vorrangig an.

Vom Veranstalter des Stuttgarter Protestes, der Bewegung «Querdenken
711» oder deren Gründer Michael Ballweg, war auch am Mittwoch auf
Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.