Dürfen Senioren zusammen essen? Parteien prüfen Vergleichsvorschlag

Lörrach (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um das gemeinsame Essen in einem
Seniorenheim in Südbaden prüfen beide Parteien einen
Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs (VGH)
Baden-Württemberg. Demnach könnte der Betrieb der Cafeteria als
Gemeinschaftsraum für geimpfte und genesene Bewohner sowie
Mitarbeiter erlaubt werden. Der VGH begründete dies mit einer
Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts, wonach Geimpfte kaum noch
ansteckend seien.

Ein Sprecher des Landratsamtes Lörrach sagte am Mittwoch, der
Vorschlag werde geprüft. Das will auch der Anwalt des Zentrums tun.
Er hat Zweifel, ob der Vergleich überhaupt wirksam sei, wenn bereits
eine rechtskräftige Entscheidung vorliege. Nach Auffassung des VGH
ist dies jedoch bei einem offenen Anhörungsrügeverfahren möglich.
Mitte März hatte der VGH in Mannheim die geplante Öffnung abgelehnt.
Die Betreiber hatten daraufhin eine Anhörungsrüge erhoben.