OVG bestätigt: Ausgangsbeschränkungen nicht rechtens

Lüneburg (dpa) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG)
hat erhebliche Zweifel an dem Mittel der Ausgangsbeschränkungen im
Kampf gegen Corona geäußert. Das OVG bestätigte am Dienstag eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dieses hatte erklärt,
dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im
Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist. Per Eilbeschluss wurde
der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April
zurückgewiesen, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Die
Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Region
Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung
mit sofortiger Wirkung auf. Zuvor war dort das Verlassen von
Wohnungen und Häusern zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem
Grund erlaubt.