Keine Corona-Testpflicht für Besuch in Baumärkten in MV

Schwerin (dpa/mv) - Der Besuch von Baumärkten ist in
Mecklenburg-Vorpommern von der Corona-Testpflicht ausgenommen. Wie am
Dienstag bekannt wurde, hat die Landesregierung auf ihrer jüngsten
Sondersitzung unmittelbar vor den Oster-Feiertagen die
Corona-Landesverordnung dazu geändert. Demnach sind Baumärkte fortan
Verkaufseinrichtungen wie Lebensmittel-Supermärkten, Drogerien,
Getränkemärkten, Apotheken, Blumenläden oder Gartenbaucentern
gleichgestellt. Damit entfällt auch der Zwang, sich vor dem Einkaufen
anzumelden.

Zuvor schon hatte die oppositionelle Linke unter Hinweis auf
entsprechende Regelungen in Nachbarbundesländern gleiche
Zugangsbestimmungen für Garten- und Baumärkte im Nordosten gefordert.
Nach Angaben der Linksfraktion im Landtag war es in
Schleswig-Holstein und Brandenburg schon länger gängige Praxis, dass
Garten- und Baumärkte gleichermaßen unter Einhaltung der Schutz- und
Abstandsregeln besucht werden konnten. Beim ersten Corona-Lockdown im
Frühjahr 2020 waren viele Freizeithandwerker aus dem Nordosten in
andere Bundesländer ausgewichen, weil dort die Baumärkte anders als
in Mecklenburg-Vorpommern offen geblieben waren.