Bei Brustkrebs-Nachsorge gibt es kein Anrecht auf MRT-Untersuchungen

Celle (dpa/lni) - Bei der Nachsorge einer Brustkrebserkrankung haben
gesetzlich krankenversicherte Frauen keinen Anspruch auf regelmäßige
MRT-Untersuchungen. Dies teilte das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen (LSG) am Dienstag mit Verweis auf die
Entscheidung in einem Eilverfahren mit. Bei einer
Magnetresonanztomografie (MRT) werden Schichtaufnahmen des Körpers
erstellt. So können krankhafte Veränderungen entdeckt werden.

Eine 63-jährige Frau aus Hannover, bei der im Jahr 2019 eine
Brustkrebsoperation durchgeführt worden war, hatte von ihrer
Krankenkasse die Kostenübernahme für eine jährliche MRT-Untersuchung

beantragt, da andere Methoden aus ihrer Sicht nicht in Betracht
kämen. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von
voraussichtlich rund 1000 Euro pro Untersuchung ab und stützte sich
dabei auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, der eine
vierteljährliche Tast- und Ultraschalluntersuchung empfahl. Das
Gericht bestätigte in seinem Beschluss vom 11. März die
Rechtsauffassung der Krankenkasse. «Zwar sei es verständlich, dass
die Frau sich aus ihrer Sicht bestmöglich absichern möchte, jedoch
ersetze dies keine fachärztliche Indikationsstellung», hieß es in der

Mitteilung des Gerichts. (Az. L 4 KR 68/21 B ER)