Negativer Corona-Test fürs Shoppen notwendig

Schwerin (dpa/mv) - Seit Dienstag ist die Corona-Testpflicht in
großen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns ausgeweitet. Wer dann etwa
shoppen gehen will, braucht einen negativen Corona-Test. In der
Hansestadt Rostock tritt diese Regelung laut Landesregierung erst zum
kommenden Samstag in Kraft, weil die Corona-Infektionszahlen dort
niedriger sind. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie
Besuche beim Friseur oder in Kosmetikstudios, für die sonst im Land
seit vergangenem Mittwoch ein negativer Corona-Test notwendig ist.

Kunden müssen laut Gesundheitsministerium maximal 24 Stunden vor dem
Termin einen Corona-Test gemacht haben - entweder in der Apotheke, in
einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort.
Entscheidend sei dann, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen
erfolge, der die Dienstleistung ausführe. Schnelltests sind den
Angaben zufolge in landesweit rund 200 Testeinrichtungen möglich. Ein
negativer Corona-Test ist fürs Einkaufen in Lebensmittelgeschäften
oder Drogerien weiterhin landesweit nicht notwendig.