De Maizière für befristeten Ausnahmezustand im Grundgesetz
Berlin (dpa) - Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière
schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor, um für künftige Krisen
in Deutschland die Möglichkeit eines befristeten Ausnahmezustands
einzuführen. Die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren - zum Beispiel
über die Ministerpräsidentenkonferenz - verlangten in
Krisensituationen zu viel Zeit, sagte der CDU-Politiker der
«Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». «In der Krise aber braucht
man Tempo, Verbindlichkeit, klare Verantwortlichkeiten.»
Nach der Corona-Pandemie werde auch die nächste Krise kommen, sagte
de Maizière, der auch Verteidigungsminister war. Deshalb sei «die
Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland» unerlässlich.
Dieser müsse immer befristet sein und vom Parlament beschlossen
werden. Nötig sei ein ressortübergreifender Krisenstab, der im
Verhältnis zu Ländern und Kommunen über ein Weisungsrecht verfüge.
«Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit
Lockerungen machen will, kann er das geschehen lassen oder
untersagen», fügte der CDU-Politiker mit Blick auf die aktuelle
Debatte hinzu.
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