Hohe Impfquote: Bundesländer lockern in Alten- und Pflegeheimen

Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen gehörten in Deutschland lange zu den
Horror-Nachrichten. Mehr als ein Jahr nach Beginn der Pandemie haben
viele Bewohner mittlerweile die zweite Impfung erhalten. Manchen
reichen die Lockerungen aber nicht aus.

Berlin (dpa) - Einige Bundesländer haben vor Ostern in Alten- und
Pflegeheimen die Corona-Regeln angesichts hoher Impfquoten gelockert.
In Mecklenburg-Vorpommern können Bewohner laut Sozialministerium seit
Donnerstag je nach Impffortschritt im Heim öfter Besucher empfangen
und auch miteinander mehr unternehmen. In der Tagespflege in
Thüringen sind laut Landesverordnung von Mittwoch wiederum
Gruppenangebote in Abhängigkeit von der Infektionslage möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach Behördenangaben nahezu alle
impfwilligen Bewohner der Einrichtungen zweitgeimpft. Ähnliches gilt
laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) in Thüringen.

Beispielsweise auch in Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein wurden
vor kurzem nach Angabe der zuständigen Ministerien die Corona-Regeln
in Alten- und Pflegeheimen entschärft. Für die Zeit nach Ostern plant
das Saarland Lockerungen und Brandenburg macht unter bestimmten
Voraussetzung den Weg frei für weniger strenge Auflagen. Aber nicht
alle Bundesländer gehen diesen Weg: So ließen zum Beispiel
Baden-Württemberg und Niedersachsen die Schutzmaßnahmen in Alten- und
Pflegeheimen in der Neuauflage ihrer Corona-Verordnung unverändert.

Dass in den Einrichtungen Besuchsmöglichkeiten erweitert und
wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote angeboten werden dürfen,
geht auf den Beschluss der letzten Bund-Länder-Runde zurück.
Voraussetzung ist demnach etwa, dass es keinen Corona-Ausbruch in dem
Heim gibt und die Zweitimpfung der Bewohner zwei Wochen zurückliegt.

Weitere Lockerungen seien erwünscht, aber angesichts der steigenden
Infektionszahlen für die kommenden Wochen wohl kaum zu erreichen,
sagte ein Sprecher des Bremer Sozialressorts. In der Hansestadt an
der Weser müssen Besucher beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen
FFP2-Maske tragen und Abstand halten. Nach Angaben des Bremer
Gesundheitsressorts sind dort rund 80 Prozent der Menschen in
Pflegeheimen durchgeimpft.

Die FFP2-Maskenpflicht beim Besuch im Zimmer eines Bewohners entfällt
hingegen in Brandenburger Einrichtungen nach einem
Kabinettsbeschluss. Bedingung dafür ist demzufolge, dass mindestens
75 Prozent der Bewohner und auch die Beschäftigten ausreichend
geimpft sind. In Brandenburger Pflegeheimen sind nach Angaben des
Innenministeriums mittlerweile im Schnitt rund 80 Prozent der
Bewohner und der Beschäftigten geimpft.

In Nordrhein-Westfalen sind bereits seit Mitte März laut
Schutzverordnung «interne Veranstaltungen in stationären
Pflege-Einrichtungen» für Bewohner, Beschäftigte und direkte
Angehörige erlaubt. Die Mund-Nase-Bedeckung dürfe im direkten Kontakt
abgelegt werden, wenn Bewohner bereits über einen «vollständigen
Impfschutz» verfügten. Wie hoch die Impfquote in den Einrichtungen
ist, gab das Ministerium auf dpa-Anfrage nicht an.

Auch in Berliner Alten- und Pflegeeinrichtung soll mehr zusammen
möglich sein. In der Hauptstadt gelten seit Mitte März Lockerungen
für Pflegeheime, in denen mindestens 80 Prozent der Bewohner
vollständig geimpft sind. Dann sind in geschlossenen Räumen - mit
jeweils maximal zehn Anwesenden - zum Beispiel wieder Konzerte,
Theateraufführungen, Tanzveranstaltungen oder gemeinsames Singen
erlaubt. Allerdings müssen Bewohner, Personal und Besucher Maske
tragen und Abstands- und Hygieneregeln beachten. Nach Angaben der
Berliner Gesundheitsverwaltung sind alle Pflegeheimbewohner, die das
wollten, auch geimpft worden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Erleichterungen
erneut als nicht weitgehend genug. Niemand in Deutschland würde
akzeptieren, einen privaten Besuch einen Tag vorher anzumelden und
auf eine halbe Stunde zu begrenzen, sagte der Vorstand der Deutschen
Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
«Doch Bund, Länder und Heimbetreiber verkaufen solche rigiden
Maßnahmen als Öffnungskonzepte. So unterscheidet sich dieses
Osterfest nicht von dem im letzten Jahr.»