Senat veröffentlicht neue Verordnung mit Ausgangsbeschränkung

Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Senat hat am Donnerstagnachmittag
die «Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung» veröffentlicht. Damit kann auch die

darin enthaltene nächtliche Ausgangsbeschränkung wie geplant am
Karfreitag erstmals in Kraft treten. Laut Verordnung ist in Hamburg
«der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer
Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum (...)
von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt».

Ausnahmen werden aber beispielsweise zur «Abwendung einer Gefahr für
Leib, Leben oder Eigentum», die Berufsausübung, die «unaufschiebbare

Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger», d
ie
«Begleitung Sterbender», die Versorgung von Tieren oder «ähnlich
gewichtigen und unabweisbaren Zwecken» gewährt. Auch ist es erlaubt,
sich nach 21.00 Uhr «zur körperlichen Bewegung, nicht jedoch in
Sportanlagen, oder zum Ausführen von Tieren außerhalb einer Wohnung»

aufzuhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.