Nächtliche Ausgangsbeschränkung treten in Hamburg in Kraft

Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg tritt am Karfreitagabend eine
nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft. Der rot-grüne Senat hatte
am Mittwoch diese scharfe Einschränkung der persönlichen Freiheiten
beschlossen, um die Corona-Infektionsdynamik in der Stadt
abzubremsen. Vorerst bis zum 18. April ist es zwischen 21.00 Uhr
abends und 5.00 Uhr morgens nicht mehr erlaubt, die Wohnung ohne
triftigen Grund zu verlassen. Ausnahmen gelten beispielsweise für
berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder körperliche
Ertüchtigungen im Freien, allerdings immer nur für eine Person. Bei
Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung droht ein Bußgeld. Die
Polizei hat über die Feiertage verstärkte Kontrollen angekündigt.