Berliner Unternehmen klagt gegen Testvorgaben im Betrieb

Berlin (dpa/bb) - Ein Berliner Mittelständler klagt vor Gericht gegen
die Vorgabe, seinen Mitarbeitern zwei Mal pro Woche einen Corona-Test
im Betrieb anzubieten. Ein entsprechender Eilantrag ging am
Donnerstag beim Verwaltungsgericht ein, wie ein Gerichtssprecher
sagte. Gegen die entsprechende Infektionsschutzverordnung des Senats
gebe es auch Anträge von Privatleuten.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg begrüßte

die Klage des Industrieunternehmens. Es gebe erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken. «Das Interesse der Unternehmen,
Infektionen aus den Betrieben fernzuhalten, wird ins Gegenteil
verkehrt», sagte Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck. «Denn die

Pflicht, Selbsttests unter Aufsicht im Betrieb durchzuführen, führt
zu vielen zusätzlichen Kontakten.»

Der Senat hatte am Samstag verordnet, dass Arbeitgeber ihrem Personal
künftig mindestens zwei Mal pro Woche einen kostenlosen
Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur
Selbstanwendung unter Aufsicht anbieten. Auf Wunsch muss eine
Bescheinigung ausgestellt werden. Dagegen gebe es eine Flut von
Anfragen und Beschwerden aus den Unternehmen, hieß es bei der
Vereinigung.