VGH: Schuhläden dürfen öffnen - für die tägliche Versorgung unverzichtbar

Sandalen, Sneakers, Highheels, Bergstiefel: Zu Ostern gibt es neue
Schuhe. Der Einkauf ist in Bayern nun verwaltungsrichterlich erlaubt.
Vor allem Kinder sind im monatelangen Lockdown vielfach aus ihren
Tretern herausgewachsen.

München (dpa/lby) - Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten

mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den
für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören
,
wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige
20. Senat in seiner Entscheidung vom Mittwoch darauf, dass
Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar
gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für
Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder
Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich
geöffnet sein dürfen. Ein Großteil der bayerischen Landkreise und
kreisfreien Städte hat mittlerweile den Inzidenzwert von 100
überschritten.

«Der «täglichen Versorgung» dienen Ladengeschäfte nicht erst dann
,
wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn «täglich»
auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon
dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und
damit «täglich» eintreten kann», erläuterten die Richter.

Schuhe seien nicht nur Voraussetzung für zahlreiche berufliche
Tätigkeiten, sondern auch für Sport im Freien, hieß es weiter. Vor
allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum nicht
abgeschlossen sei und bei denen sich ein Bedarf somit sehr
kurzfristig stellen könne, gehe es auch um eine gesunde Entwicklung
des Bewegungsapparats. Gegen den Beschluss gibt es keine
Rechtsmittel. Der «Spiegel» hatte darüber berichtet.

Geklagt hatte der Betreiber eines Schuhgeschäfts im unterfränkischen
Schweinfurt. Die Schließung der Schuhfachgeschäfte über mehr als drei

Monate gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und
richtigem Schuhwerk, argumentierte er.

Das Anprobieren sei bei Schuhen besonders wichtig, da es dabei auch
um die Gesundheit der Füße gehe, sagte Ullrich Lüke, Pressesprecher
des Mutterunternehmens ANWR GROUP, zu dem das Geschäft gehört.
«Insbesondere das Thema Kinderschuhe liegt uns am Herzen, da eine
besondere Anpassung notwendig ist.» Im Internet bestellte Schuhe
könnten nicht so gut angepasst werden - das könne sich auf die
Fußgesundheit der Kinder auswirken.

Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern, Bernd Ohlmann,
begrüßte die Entscheidung. «Das ist eine schöne Osterüberraschung
für
die Schuhhändler», sagte Ohlmann. «Die Begründung des Gerichts ist

stichhaltig.» Die Händler hätten Corona-Konzepte entwickelt und
achteten auf die Einhaltung der geltenden Abstands- und
Hygieneregeln.

Mancher hatte offensichtlich an eine solche Entscheidung nicht
geglaubt. «Wir haben viele Anrufe bekommen, die dachten das wäre ein
Aprilscherz», berichtete Ohlmann. «Aber es ist kein Aprilscherz.»