Erste Eilanträge gegen Ausgangssperren

Osnabrück/Lüneburg (dpa/lni) - Die Anordnung von nächtlichen
Ausgangssperren in den Landkreisen und Kommunen beschäftigt die
Justiz. Beim Verwaltungsgericht Osnabrück seien bis Donnerstagmorgen
vier Eilanträge eingegangen, sagte Gerichtssprecherin Julia Schrader.
Ein Antrag beziehe sich auf die Allgemeinverfügung des Landkreises
Emsland, drei auf die entsprechende Anordnung der Stadt Osnabrück.
Über die Anträge solle noch am Donnerstag entschieden werden. In
allen Fällen wollen die Antragssteller die nächtlichen
Ausgangsbeschränkungen kippen. «Die Frist zur Stellungnahme läuft bis

14 Uhr», sagte Schrader. Die Ausgangsbeschränkungen sollen zur
Eindämmung der hohen Corona-Infektionszahlen dienen.

Sollte das Gericht den Anträgen stattgeben, bedeute das aber nicht,
dass damit die Ausgangsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürg
er
hinfällig würden, betonte Schrader. Die Entscheidungen bezögen sich
immer nur auf die Antragssteller. Außerdem sei die Entscheidung noch
nicht sofort rechtskräftig, sondern es gebe noch die
Beschwerdemöglichkeit zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg.

Dem OVG lagen am Donnerstag noch keine Anträge gegen die
Ausgangsbeschränkungen vor, sagte dessen Pressesprecher Heiko
Leitsch. Es sei zwar wahrscheinlich, dass nach den erstinstanzlichen
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auch das OVG angerufen werde.
Mit OVG-Entscheidungen vor Ostern sei aber nicht zu rechnen, weil den
Parteien auch immer eine angemessene Frist zur Stellungnahme
einzuräumen sei.