Schärfere Corona-Regeln in Dresden - Lockerungen zurückgenommen

Dresden (dpa/sn) - Wegen der hohen Zahl der Corona-Infektionen werden
in Dresden ab Donnerstag Lockerungen wieder rückgängig gemacht. Der
Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz lag an drei Tagen in Folge über 100.
Zusammenkünfte sind nun wieder nur von Angehörigen eines Hausstandes
mit einer weiteren Person gestattet. Kinder unter 15 Jahren zählen
dabei nicht. Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist nur aus einem
triftigen Grund erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit oder
Schule oder Einkäufe.

Einrichtungen des Einzel- und Großhandels, die laut
Corona-Schutz-Verordnung nicht zur Deckung des Grundbedarfs gehören,
müssen wieder schließen. Das betreffe etwa Kosmetik-, Nagel- oder
Tattoo-Studios sowie botanische und zoologische Gärten, Tierparks,
Museen, Galerien und Gedenkstätten, teilte die Stadt mit.

Geöffnet bleiben dürfen etwa Friseure und Fußpflegen, Blumen- und
Bücherläden, Bibliotheken, Fahrschulen sowie Musikschulen für den
Einzelunterricht.

In einem Teil der Innenstadt sowie in Parks und Gärten, an
Haltestellen, auf Parkplätzen oder vor gastronomischen Einrichtungen
im gesamten Stadtgebiet gilt ein Alkoholverbot.

Individualsport zu zweit oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern im
Außenbereich oder Außensportanlagen ist ebenfalls nicht mehr möglich.