Gericht in Tschechien kippt Testpflicht für Reiserückkehrer

Prag (dpa) - Ein Gericht in Tschechien hat die dortige
Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer für verfassungswidrig erklär
t.
Es berief sich dabei auf die Grundrechtecharta der Verfassung, welche
jederzeit die freie Rückkehr nach Tschechien zusichert, wie ein
Sprecher am Mittwoch mitteilte. Die bisherige Regelung, welche einen
negativen Corona-Test bereits vor dem Abflug oder bei Abreise in
Richtung Tschechien verlangt, sei unverhältnismäßig. Das Ziel, die
Corona-Pandemie zu bekämpfen, könne auch mit milderen Mitteln
erreicht werden, wie einer Quarantäne- und Testpflicht nach der
Einreise, hieß es.

Für problematisch hielt das Gericht besonders den Umgang mit
Menschen, deren Corona-Test vor der Reise nach Tschechien positiv
ausfällt. Sie seien faktisch gezwungen, im Ausland zu bleiben oder
Sanktionen in Kauf zu nehmen. Das führe dazu, dass tschechische
Bürger für die Rückkehr in ihr Land bestraft würden, kritisierte da
s
Gericht.

Das Urteil tritt erst am 5. April in Kraft. Die Richter gaben damit
der Regierung in Prag nach eigener Aussage Zeit, eine
verfassungskonforme Regelung zu erlassen. Sie betonten, dass sie die
Gefahren durch das Coronavirus keineswegs kleinreden wollten. Man
könne aber nicht auf die Einhaltung des Rechtsstaats verzichten.

Die tschechische Testpflicht für Reiserückkehrer gilt derzeit für
fast alle Länder der Welt. Ausgenommen sind nur Australien, Südkorea,
Neuseeland, Singapur und Thailand, der Vatikanstaat und Island. Für
manche Länder wie Frankreich ist ein PCR-Test verpflichtend, bei
anderen wie Deutschland reicht ein Schnelltest.