In Brandenburg gelten strengere Corona-Regeln - Ausgangsbeschränkung

Potsdam (dpa/bb) - Die Menschen in Brandenburg müssen sich ab
Gründonnerstag bis nach dem Osterfest auf weitere Beschränkungen des
öffentlichen Lebens einstellen. Vom 1. April an bis zum 6. April gilt
nach der Anpassung der Eindämmungsverordnung angesichts steigender
Corona-Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von
22.00 bis 5.00 Uhr. Das hatte das Kabinett am Dienstag beschlossen
und damit die bestehende Notbremse in einem Kreis oder einer
kreisfreien Stadt um eine Ausgangssperre ergänzt. So sollen private
Zusammenkünfte weiter eingeschränkt werden. Bedingung ist eine
regionale Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr an drei Tagen in
Folge. Das trifft für nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte
zu. Nur die Kreise Uckermark und Dahme-Spreewald lagen am Mittwoch
unter dem Wert von 100 Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen.

Bund und Länder haben eine Notbremse - landesweit oder regional -
vereinbart, wenn der Wert neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in
einer Woche drei Tage hintereinander in Landkreisen oder kreisfreien
Städten über 100 liegt. Dann werden die jüngsten Lockerungen
zurückgenommen. Brandenburg hat keine landesweite, sondern eine
regionale Notbremse.

Die Notbremse wird in Brandenburg über Ostern etwas gelockert:
Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sind private Treffen mit den
Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt, insgesamt dürfen sich jedoch
höchstens fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren sind davon
ausgenommen.

Auch Besuche in Pflegeheimen sind ohne Begrenzung möglich, wenn
mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen die
zwei notwendigen Impfungen erhalten haben. Zudem müssen die
Beschäftigten geimpft sein, in der Einrichtung darf außerdem aktuell
kein Corona-Ausbruch vorliegen.