Strengere Corona-Regeln greifen vielerorts zu Ostern Von Michael Evers, dpa

Nächtliche Ausgangssperren engen vielerorts in Niedersachsen die
Osterausflüge ein. Außerdem gilt ein Ansammlungsverbot, womit die
meisten Osterfeuer flach fallen. Tierparks oder Zoos aber kann man
besuchen und Tagesausflügen steht grundsätzlich nichts im Wege.

Hannover (dpa/lni) - Trotz der Absage des ursprünglich geplanten
verschärften Oster-Lockdowns greifen in vielen Hotspots in
Niedersachsen spätestens zu Ostern strengere Corona-Regeln. Etliche
Kommunen, Landkreise und mit der Region Hannover auch der größte
Ballungsraum des Landes haben nächtliche Ausgangssperren erlassen.
Entweder gelten die Beschränkungen schon oder treten in der Nacht auf
Karfreitag in Kraft. Landesweit gilt von Karfreitag bis Ostermontag
ein Ansammlungsverbot.

Welche grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen gelten aktuell?

Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen
eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter
von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein
Haushalt gewertet werden. Liegt die Inzidenz bei über 100
Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen, dürfen die
Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den
zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen.

Sind Treffen über Ostern erlaubt oder gibt es hier Einschränkungen?

Nach der Absage des Oster-Lockdowns sind keine besonderen
Beschränkungen privater Treffen vorgesehen. Allerdings sind in der
Zeit vom 2. April (Karfreitag) bis zum Ablauf des 5. April
(Ostermontag) Versammlungen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt -
auch wenn die Beteiligten dabei die Abstandsregeln einhalten würden.

Sind touristische Tagesausflüge über Ostern möglich?

Von einem Verbot ist in der Corona-Verordnung nicht die Rede.
Kommunen können aber örtliche Beschränkungen verfügen. Die Stadt
Cuxhaven etwa hat dies getan. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)
mahnte generell zu einem «Verzicht auf vermeidbare Mobilität». Wer in

einer Region mit einer nächtlichen Ausgangssperre lebt, muss bei
einem Ausflug auf jeden Fall rechtzeitig wieder zu Hause sein. Ein
Ausflug sei «kein triftiger Grund» sich während der Ausgangssperre
draußen aufzuhalten, betonte die Vize-Chefin des Corona-Krisenstabs,
Claudia Schröder.

Was ist mit Ostergottesdiensten?

Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind mit einem
Hygienekonzept weiterhin möglich. Die Landesregierung appellierte
aber an die Kirchen, als Alternative zu Präsenzgottesdiensten auch
Online-Formate anzubieten. Besucher von Gottesdiensten mahnte die
Regierungssprecherin, Ansammlungen vor der Kirche zu vermeiden.

Gibt es Osterfeuer?

Große öffentliche Osterfeuer sind mit Blick auf das Ansammlungsverbot
untersagt. Eine Ausnahme gibt es für kleine Osterfeuer auf
Privatgrundstücken, wie sie in Ostfriesland Tradition sind. Dabei
müssen aber die örtlichen Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen
eingehalten werden. Auch darf kein Grünschnitt verbrannt werden.

Was gibt es noch in Hotspots zu beachten?

Kreise und Städte mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 über 3

aufeinanderfolgende Tage können neben der nächtlichen Ausgangssperre
eine erweiterte Maskenpflicht, ein Betretungsverbot mancher
öffentlicher Orte wie Parks, Zugangsregeln gekoppelt an Schnelltests
oder stärkere Kontaktbeschränkungen verfügen. Die Region Hannover
etwa ordnete einen Maskenpflicht in den Treppenhäusern größerer
Mietshäuser an.

Wie sieht es mit dem Modellprojekten für Lockerungen aus?

Bis zum Karsamstag sollen maximal 25 große, mittlere und kleine
Kommunen ausgewählt werden, wo Öffnungen gekoppelt an Schnelltests
und eine digitale Kontaktnachverfolgung erprobt werden sollen. Dabei
geht es um den Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater,
Opernhäuser, Kinos und Fitnessstudios. Die Modellversuche sollen
frühestens ab dem 6. April für zunächst drei Wochen starten und dann

ausgewertet werden. «Einzelne Kommunen, die das wollen, können dann
am 6. anfangen», sagte eine Regierungssprecherin. Da die nötigen
Vorkehrungen aber Zeit kosten können, geht es aber wohl nicht in
allen ausgewählten Kommunen am Dienstag nach Ostern los.

Darf man in den Ferien Zoos oder botanische Gärten besuchen?

Falls Einrichtungen wie Tierparks oder botanische Gärten ein
hinreichendes Hygienekonzept haben und eine Vorab-Anmeldung möglich
ist, ja. Besucher müssen stets das Abstandsgebot einhalten können.