Wieder Tagespflege für Senioren möglich - neue Corona-Verordnung

Erfurt (dpa/th) - Thüringen verlängert den Corona-Lockdown bis zum
24. April, ermöglicht aber leichte Lockerungen unter anderem für
Pflegeheime. In Abhängigkeit von der Infektionslage könnten bislang
geschlossene Tagespflege-Einrichtunge geöffnet werden, wie die am
Mittwoch veröffentlichte neue Corona-Landesverordnung vorsieht. So
können Pflegeheime ihren Bewohnern künftig wieder Gruppenangebote
ermöglichen, die nicht nur auf einen Wohnbereich begrenzt sind. Dabei
darf es nach Angaben des Gesundheitsministeriums keine
Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Heimbewohnern
geben.

Voraussetzung für die Öffnung von Einrichtungen der Tagespflege ist
eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 200 in den jeweiligen Kreisen
und kreisfreien Städten. Die Verordnung enthält auch Lockerungen bei
Kontaktbeschränkungen über Ostern. Von Karfreitag bis Ostermontag
dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen
treffen, zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren werden dabei
nicht eingerechnet. Die Verordnung tritt am Donnerstag (1. April) in
Kraft und gilt bis zum 24. April.