OVG bestätigt Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Bautzen (dpa/sn) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat
die Testpflicht für Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt
bestätigt. Der Inhaber einer Apotheke hatte sich mit einem Eilantrag
dagegen gewandt und Eingriffe in seine Berufsfreiheit und sein Recht
auf körperliche Unversehrtheit gerügt. Dem folgte das Gericht nicht.
Ein Selbsttest sei kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit,
teilte das OVG am Mittwoch mit. Angesichts des Infektionsgeschehens
seien die Vorgaben für Betriebe auch verhältnismäßig. (Az.: 3 B
83/21)

Der Eilantrag hatte sich gegen die seit 8. März geltende
Corona-Schutzverordnung gerichtet. Dort war eine wöchentliche
Testpflicht vorgeschrieben. Die neue, ab 1. April gültige Verordnung
sieht die Tests sogar zweimal wöchentlich vor.