Verfassungsgericht: Urteil zu Teil-Lockdown im Juni

Weimar (dpa/th) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird im Sommer
über die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung zum Teil-Lockdown im
vergangenen November entscheiden. Ein Urteil zur Klage der
AfD-Landtagsfraktion, die die angeordneten Schließungen für
unverhältnismäßig hält, werde am 16. Juni gesprochen. Das kündigt
e
der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichts, Stefan Kaufmann, am
Mittwoch in Weimar nach rund vierstündiger Verhandlung an.

Die Landesregierung hatte aufgrund steigender Infektionszahlen die im
November geltende Schließung von Hotels, Gaststätten sowie
Freizeiteinrichtungen wie Theater und Museen verfügt. Geschäfte,
Schulen und Kindergärten blieben damals aber noch geöffnet.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) verteidigte die damaligen
Schließungen. «Hätten wir die Maßnahmen nicht ergriffen, wären wi
r
recht schnell zum Kollaps gekommen», sagte sie mit Blick auf die
Belastung des Gesundheitssystems. AfD-Fraktionschef Björn Höcke
sprach bei den Corona-Einschränkungen der vergangenen Monate hingegen
von der «größten Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der
Bundesrepublik».

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