Urteil: Belgien muss Corona-Einschränkungen binnen 30 Tagen aufheben

Brüssel (dpa) - Belgien muss nach einem Gerichtsurteil innerhalb von
30 Tagen alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurücknehmen
oder eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür schaffen. Dies entschied
ein Gericht der Hauptstadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage
der Liga für Menschenrechte, wie mehrere Medien am Mittwoch
berichteten. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das
Urteil.

Die Liga für Menschenrechte hatte den belgischen Staat vor einigen
Wochen verklagt, weil die Entscheidungen per ministeriellen Erlassen
während der Corona-Pandemie keine Rechtsgrundlage hätten. Das Urteil
sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich - aber maximal 200 000
Euro - vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämischen Zeitung «De

Standaard» zufolge kann der belgische Staat Berufung einlegen. Diese
hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht forderte ein
Pandemie-Gesetz, die bestehenden Einschränkungen bleiben aber
zunächst bestehen. Die Regierung arbeitet derzeit an einem solchen
Gesetz, es soll das Parlament stärker in die Pandemie-Politik
einbinden.

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgierinnen und
Belgier dürfen nur mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts
engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Personen mit Maske
treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restaurants, Kneipen und Cafés
sind ohnehin seit Monaten geschlossen. Im ganzen Land gilt schon
lange eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem darf man ohne triftigen
Grund weder nach Belgien ein, noch aus dem Land ausreisen.