Rückkehr von mutmaßlichem Clanmitglied zur Behandlung nicht erlaubt

Hannover (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Hannover hält an der
Entscheidung fest, die Rückkehr eines mutmaßlichen Clanmitglieds aus
Montenegro zur medizinischen Behandlung nach Deutschland nicht zu
gestatten. Igor K. aus Montenegro war Anfang des Jahres 2020 zwei
Wochen lang in Hannover behandelt worden, nachdem in seiner Heimat
ein Mordanschlag auf ihn verübt worden war. Der Mann weist von sich,
Clanmitglied zu sein, er sieht sich als Opfer einer Verwechslung. Die
deutsche Polizei befürchtete jedoch einen Anschlag in der Klinik.

Igor K. wollte nun erreichen, dass das Eilverfahren noch einmal
aufgenommen wird. Das Gericht lehnte dies am Dienstag ab, weil die
vorgelegte Anklageschrift der montenegrinischen Behörden gegen zwei
mutmaßliche Täter auf einen Bezug des Anschlages zur organisierten
Kriminalität hindeute. Dies entspreche dem bisherigen Erkenntnisstand
und schließe gerade nicht aus, dass der Antragsteller als Angehöriger
eines kriminellen Clans angegriffen worden sei.

Entgegen seines Vorbringens sei er nicht nur Opfer eines Anschlags,
sondern das Ziel eines Mordversuchs mit szenetypischer Planung und
Durchführung geworden, hieß es weiter. Für eine Verwechslung des
Antragstellers mit einem gleichnamigen Dritten lägen keine
Anhaltspunkte vor. Andere Motive seien fernliegend. Die Beschwerde
gegen diesen Beschluss vor dem Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht ist möglich. Das Hauptsacheverfahren ist noch
anhängig.

Die aufwendige Bewachung des Mannes an der Uniklinik auf Kosten des
Steuerzahlers hatte für viel Kritik gesorgt. Wegen des Falls entließ
Wissenschaftsminister Björn Thümler (CDU) einen Verantwortlichen der
Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) - auch dies sorgte für viel
Kritik.