Corona-Schnelltest für Friseurbesuch notwendig

Schwerin (dpa/mv) - Seit Mittwoch sind der Friseurbesuch und weitere
körpernahe Dienstleistungen in weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns
nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich. Eine Ausnahme
bildet Rostock: Laut Gesundheitsministerium gilt die Regel in der
Hansestadt erst vom 10. April an. Dort sind die
Corona-Infektionszahlen im landesweiten Vergleich niedriger. Im
Landkreis Ludwigslust-Parchim, der besonders hohe Infektionszahlen
hat, gilt die Regelung den Angaben zufolge bereits seit Montag.

Kunden müssen laut Ministerium maximal 24 Stunden vor dem Termin
einen Corona-Test gemacht haben; entweder in der Apotheke oder in
einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort.
«Entscheidend ist, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen
erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Ist der Schnelltest
negativ, kann die Behandlung erfolgen», sagte Gesundheitsminister
Harry Glawe (CDU).