Bremer Gericht hält Kontaktbeschränkungen aufrecht

Bremen (dpa/lni) - Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat einen
Eilantrag gegen die Kontaktbeschränkungen in der Hansestadt
zurückgewiesen. Der Schutz von Leben und Gesundheit überwiege derzeit
die vorübergehende Einschränkung der Grundrechte des Antragstellers,
teilte das Gericht am Dienstag mit (Az: 1 B 100/21). Der Kläger
wollte erreichen, dass er sich bis zu einer Entscheidung in der
Hauptsache mit Personen aus mehr als zwei Hausständen und mit mehr
als fünf Personen privat treffen darf.

Das OVG ließ ausdrücklich offen, wie ein solches Hauptsacheverfahren

ausgehen würde. Es seien Konstellationen denkbar, in denen die
Kontaktbeschränkungen gegen den Schutz der Familie verstoßen. In dem
Eilverfahren sei es aber nicht möglich gewesen, die Wirkung auf alle
möglichen Familienkonstellationen zu beurteilen. Angesichts der
herrschen Infektionslage sei die Bremer Corona-Verordnung nicht
offensichtlich rechtswidrig. Sie wahre die Verhältnismäßigkeit. Der
Beschluss ist unanfechtbar.

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