Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht ab Klasse 5 und mehr Tests

Vom 1. April an gelten im Kampf gegen die Corona-Pandemie neue Regeln
in Sachsen. Vieles ist dann nur noch mit negativem Test möglich -
etwa ein Friseurbesuch.

Dresden (dpa/sn) - Nach den Beratungen von Bund und Ländern hat
Sachsen die neuen Corona-Regeln für die nächsten Wochen beschlossen.
«Die Lage ist wirklich ernst», sagte Gesundheitsministerin Petra
Köpping (SPD) am Dienstag mit Blick auf steigende Infektionszahlen.
Mit der neuen Verordnung, die vom 1. bis 18. April gilt, weitet
Sachsen unter anderem die Test- und Maskenpflicht in bestimmten
Bereichen aus. Vieles ist künftig nur mit einem negativen Corona-Test
möglich, etwa ein Friseurbesuch oder das Shoppen mit Termin.

Sorgen bereiten der Regierung vor allem die Virusmutationen. Bisher
sind im Freistaat 5391 Mutationen nachgewiesen, davon in 4485 Fällen
die britische Variante, 91 Mal die südafrikanische und drei Mal die
brasilianische. Schwerpunkt ist demnach Dresden mit mehr als 700
Fällen.

Köpping rechnet damit, dass Sachsen nach Ostern die kritische
Schwelle von 1300 Covid-Patienten in den Krankenhäusern erreicht.
Dann müssten Lockerungen zurückgenommen werden. Man habe lange im
Kabinett vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen beraten. Das sind
die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

SCHULEN: Sachsen will nach Ostern Schulen und Kitas unabhängig von
der Zahl der Neuinfektionen öffnen. «Trotz steigender
Infektionszahlen wollen wir den Kindern und Jugendlichen den Kita-
und Schulbesuch ermöglichen», sagte Kultusminister Christian Piwarz
(CDU). Statt wie bisher einmal müssen sich Schüler dann zweimal pro
Woche selbst testen. Neu: Die Testpflicht gilt künftig schon ab der
ersten Klasse - also auch für Grundschüler.

Die Schulbesuchspflicht wird in allen Bereichen ausgesetzt - Eltern
können also frei entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Laut
Kultusministerium haben 25 Mitarbeiter an Schulen bisher einen Test
verweigert, bei den Schülern liegt die Quote bei zwei Prozent - für
sie gilt ein Betretungsverbot. Dafür habe er kein Verständnis,
bemerkte Piwarz.

KITAS: In den Kitas werden die Erzieher ebenfalls zweimal pro Woche
getestet, Corona-Tests für Kleindkinder sind aber nicht vorgesehen.
Eltern sollen ihre Kinder auf dem Außengelände abgeben oder abholen.
Wer seine Kinder ins Kita-Gebäude hinein begleiten möchte, muss einen
negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein
darf. Piwarz nannte das umfangreiche Testregime einen Zwischenschritt
auf dem Weg zur Herdenimmunität durch die Corona-Impfungen.

MASKENPFLICHT: Schüler ab der fünften Klasse müssen im Unterricht
mindestens eine medizinische Maske tragen. Für Lehrer und Schüler
gilt zudem auf dem Schulgelände sowie im Schulhaus Maskenpflicht. Der
Mund-Nasenschutz für die Schulen wird nicht vom Land bezahlt. Man sei
nicht in einer «Vollversorgungsgesellschaft», sagte Piwarz. Die
Masken seien als «Cent-Artikel» von jedem zu beschaffen.

Sachsen hat zudem die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit präzisiert.
«Überall dort, wo sich Menschen begegnen, muss eine Maske getragen
werden», erklärte Köpping. Ab 1. April greift die Regelung für
Fußgängerzonen von 6 bis 24 Uhr, ebenso auf Spielplätzen,
Wochenmärkten, Verkaufsständen und beim Aholen und Liefern von
Speisen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Die privaten Kontaktbeschränkungen bleiben
prinzipiell bestehen. Wie bisher dürfen sich zwei Hausstände mit
höchstens fünf Personen treffen; Kinder unter 15 Jahren werden nicht
mitgezählt. In manchen Landkreisen und Städten gelten allerdings
schon wieder strengere Bestimmungen: So dürfen sich etwa in Dresden
voerst nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen.

SHOPPEN UND FREIZEIT: Auch wenn die Wocheninzidenz über 100 liegt,
können Städte und Landkreise nach Ostern (ab 6.4.) «Click & Meet»
anbieten sowie Zoos, Museen, Galerien oder Gedenkstätten öffnen.
Bedingung ist allerdings, dass es in Sachsen nicht mehr als 1300
Covid-19-Patienten auf den Normalstationen den Krankenhäusern gibt.
Zudem müssen Kunden und Besucher ein tagesaktuelles negatives
Testergebnis vorlegen. Garten- und Baumärkte bleiben geöffnet, zudem
zählen fortan auch Babyfachmärkte zur Grundversorgung und dürfen
inzidenzunabhängig öffnen.

TESTPFLICHT IN ARBEITSSTÄTTEN: Beschäftigte und Selbstständige mit
direktem Kundenkontakt müssen sich statt bisher einmal wöchentlich
zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Der Arbeitgeber muss
die Tests zur Verfügung stellen. Für den Friseurbesuch müssen Kunden

künftig einen negativen Test vorlegen. Überall dort, wo ein
Selbsttest genügt, muss dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft
nachgewiesen werden. Das Ministerium bietet dazu eine Vorlage an.