Strafverteidiger Strate: Wirtschaft wird gegen die Wand gefahren

Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate
(71) hat vor den Folgen des Corona-Lockdowns für die mittelständische
Wirtschaft gewarnt und die staatlichen Maßnahmen als
verfassungswidrig kritisiert. «Die Maßnahmen schlagen dem in Art. 14
des Grundgesetzes garantierten Schutz des Eigentums ins Gesicht»,
schreibt der renommierte Anwalt in einem Beitrag für das «Hamburger
Abendblatt» (Dienstag).

Die Inzidenzzahlen seien wenig aussagekräftig. Sie gingen derzeit in
die Höhe, weil viele Menschen nach einem Schnelltest auch einen
PCR-Test machten und damit die bisherige Dunkelziffer der Infizierten
in die Statistik einfließe. Zweifelhaft sei auch, ob man die
ermittelten Fälle von Virusvarianten hochrechnen könne, wie es das
Robert Koch-Institut mache. «Man muss kein Mathematiker sein, um
derartige statistische Spielchen als Grundlage der allgemeinen
Panikmache abzulehnen», schreibt Strate.

Der Lockdown des Einzelhandels kann ihm zufolge nichts an der
Ausbreitung des Virus ändern. In der Zeit nach Corona werde es ein
Lastenausgleichsgesetz geben müssen, um die wirtschaftlichen Schäden
zu verteilen. Für Empfänger eines scheinbar sicheren Gehalts könne es

nach der Bundestagswahl ein böses Erwachen geben. Strate fordert:
«Zur schwedischen Lösung gibt es keine Alternative, will man dem
Mittelstand nicht den Todesstoß versetzen.» Schweden ist in der
Corona-Krise einen Sonderweg mit vergleichsweise wenigen und milden
Beschränkungen gegangen.