Flugreisende nach Deutschland brauchen negativen Corona-Test

Wer per Flugzeug nach Deutschland will, braucht nun neben dem Ticket
auch einen negativen Corona-Test - sonst wird man gar nicht erst
mitgenommen. Wie spielt sich der zusätzliche Vorsichtsaufwand ein?

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gilt jetzt eine
generelle Testpflicht für alle Flugreisen nach Deutschland. Den Test
muss man schon vor dem Start im Abflugland machen. Wer der
Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen
kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die neuen Vorgaben sind
um 0.00 Uhr in der Nacht zu Dienstag in Kraft getreten und sollen
vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung
handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virusausbreitung
zu vermeiden. Sie soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der
Bundesländer hatten am 22. März beschlossen, dass die Testpflicht als
Einreisevoraussetzung bei Flügen kommen soll. Denn ansteckendere
Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der
grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin «auf das absolut
erforderliche Mindestmaß begrenzt» werden müsse.

Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber
auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen
gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt
nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge,

nicht für andere Verkehrsmittel.

DIE TESTS: Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium
PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen
und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf
Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch
vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich
dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland
genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.

DIE TESTPFLICHT: Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft
vor dem Start vorgezeigt werden - wer keins hat, darf nicht in die
Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf
Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test
positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne
gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.

DIE TEST-KONTROLLEN: Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen
die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der
Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die
Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn
Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten «offensichtlich
unrichtig» sind, wie das Ministerium erläutert.

KEIN VERBOT VON URLAUBSREISEN INS AUSLAND: Die Bundesregierung hatte
sogar erwogen, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland
vorübergehend zu unterbinden. Die zuständigen Ressorts wurden
gebeten, die juristischen Möglichkeiten zu prüfen. Am Montagabend
verwies ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage auf die geltenden
Bestimmungen für Reisende. «Eine darüber hinausgehende rechtliche
Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant», fügte er hinzu.
Ein von der Kanzlerin erteilter Prüfauftrag zur möglichen
Unterbindung touristischer Reisen gelte derzeit formal als
abgeschlossen.