Generelle Testpflicht für Flug-Einreisen greift
Berlin (dpa) - Für alle Flugpassagiere nach Deutschland greift ab
Dienstag eine generelle Testpflicht auf das Coronavirus. Dafür muss
man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen. Wer der
Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen
kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die von Bund und Ländern
beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis einschließlich
12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine
Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu
vermeiden. Dies soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.
Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen
Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben. Schon
bisher gab es Testpflichten für Reisende - aber nur bei der Rückkehr
aus bestimmten Ländern mit hohen Ansteckungsrisiken, festgelegt nach
einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So muss man
einen negativen Test vor der Einreise vorweisen, wenn man aus
«Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen und aus
Gebieten mit neuen Virusvarianten kommt.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.