Cloppenburg, Emsland, Peine - Ausgangssperren in drei Landkreisen

Die Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen steigen und steigen. In
drei Landkreisen greifen die Behörden in dieser Woche zu härteren
Maßnahmen und verordnen Ausgangsbeschränkungen während der Nacht.

Meppen/Peine/Cloppenburg (dpa/lni) - Angesichts stark steigender
Corona-Infektionszahlen ziehen drei Landkreise die Notbremse und
ordnen für ihre Bürgerinnen und Bürger Ausgangssperren an. Von
Mittwoch an gelten für die Bewohner der Landkreise Emsland und
Cloppenburg Ausgangssperren zwischen 21.00 Uhr abends und 5.00 Uhr
morgens. Im Landkreis Peine tritt die Ausgangssperre einen Tag
früher, am Dienstag, in Kraft, teilte eine Kreissprecherin mit.

Die Landkreise reagieren damit auf die weiter steigenden Zahlen von
Neuinfektionen. Im Landkreis Cloppenburg lag die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bei
198,6, im Landkreis Emsland bei 218,4 und im Kreis Peine bei 169,9.
Die Landkreise setzten damit die aktuelle niedersächsische
Corona-Verordnung um und erließen für ihre Kreisgebiete jeweils
Allgemeinverfügungen. Die neue Landesverordnung schreibt eine
Verschärfung der Maßnahmen ab einer Sieben-Tagesinzidenz von mehr als
150 vor.

Die Entwicklung der Infektionszahlen sei besorgniserregend, sagte der
Landrat des Landkreises Emsland, Marc-André Burgdorf (CDU). Zwar
seien die Infektionszahlen in den Städten und Gemeinden seines
Landkreises unterschiedlich hoch, dennoch habe sich die Verwaltung
für ein kreisweit geltendes nächtliches Ausgangsverbot entschieden.
In fast allen emsländischen Kommunen gebe es ein hohes und diffuses
Infektionsgeschehen. «Zudem gibt es innerhalb der Kommunen zahlreiche
Querverbindungen, etwa durch unterschiedliche Arbeits- und Wohnorte,
so dass einheitliche Vorgaben für den gesamten Landkreis geboten
sind», sagte Burgdorf. In der vergangenen Woche war bereits für die
Stadt Papenburg eine Ausgangssperre angeordnet worden.

Auch die Zahl der Kunden im Einzelhandel wird im Emsland
eingeschränkt. Ab Mittwoch darf sich nur noch ein Kunde pro 20
Quadratmeter Verkaufsfläche in den Geschäftsräumen aufhalten. Ab
einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt für den
darüber hinausgehenden Teil eine Fläche von 40 Quadratmetern pro
Kunde. «Wir sehen, dass gerade in den großen Discountern viele
Menschen auf vergleichsweise kleinem Raum zusammenkommen, hier wollen
wir gezielt gegensteuern», erklärte der Landrat.

Der Landkreis Cloppenburg führt eine Testpflicht für Beschäftigte
ein, die neu in einem Betrieb eine Arbeit aufnehmen oder den
Arbeitsort wechseln. Auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften
gelten mit Blick auf Gottesdienste und Versammlungen weitere
Einschränkungen: Der Platzbedarf wurde pro Person von fünf auf zehn
Quadratmeter verdoppelt, die maximale Teilnehmerzahl auf 50 Personen
begrenzt, unabhängig von der Größe des Raumes.