Corona-Regeln ignoriert: Jobverbot für Heimleiterin weiter rechtens

Münster (dpa) - Die Leiterin eines Seniorenpflegeheimes darf nach
wiederholten Verstößen gegen Hygienevorgaben in der Corona-Pandemie
nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter
nicht beschäftigt werden. Die Frau habe ihre Vorbildfunktion als
Leiterin der Einrichtung in Porta Westfalica nicht wahrgenommen und
sich wiederholt über Regeln des Gesundheitsamtes des Kreises
Minden-Lübbecke hinweggesetzt, teilte das Gericht am Montag mit.

Der Kreis hatte am 23. Januar 2021 die Weiterbeschäftigung der Frau
untersagt. Der Heimbetreiber zog in der ersten Instanz per
Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Minden und bekam Recht. Das
OVG hob diese Entscheidung jetzt auf. Der Beschluss ist nicht
anfechtbar (Az.: 9 B 50/21 vom 24. März 2021).

In der Seniorenresidenz war es im Dezember 2020 zu einem
Corona-Ausbruch gekommen. 20 Bewohner und 10 Mitarbeiter wurden
positiv getestet. Sieben Bewohner starben. Das Gesundheitsamt traf
bei wiederholten Begehungen auf Heimleitung und Pflegekräfte ohne
Dienstkleidung. Außerdem wurde die strikte Trennung des
Pflegepersonals für die Wohnbereiche von Infizierten und Gesunden
nicht eingehalten.

«Auch den mehrmaligen Wechsel zwischen den strikt getrennten
Wohnbereichen während ihrer Schicht habe sie nicht bestritten,
sondern für notwendig und nicht gefahrbringend gehalten», heißt es in

der Begründung des 12. Senats zu dem Beschluss. Demnach habe sie ihre
eigenen Regeln über die Anordnungen des Gesundheitsamtes gesetzt. Das
Beschäftigungsverbot sei daher rechtmäßig.