Neue Corona-Verordnung: Alkoholverbot gelockert und Masken im Auto

Die Hamburger müssen trotz des beginnenden Frühlings drei weitere
Wochen im Corona-Lockdown verbringen. Wegen einer erfolgreichen Klage
gibt es aber eine kleine Lockerung: Wer auf einer Parkbank sein
Bierchen trinken will, darf das jetzt an vielen Orten tun.

Hamburg (dpa/lno) - Seit Mitternacht gilt in Hamburg eine neue
Corona-Verordnung. Mit der Verfügung verlängert der Senat den
Lockdown bis zum 18. April. Die meisten Regeln bleiben unverändert
gültig. Es gibt aber kleinere Änderungen. Aufgrund eines
Gerichtsurteils hat der Senat das Mitte Dezember eingeführte Verbot
von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weitgehend aufgehoben.

Das bislang flächendeckende Trinkverbot wird nun zeitlich auf
bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind Straßen, Plätze und Parks,

wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu Menschenansammlungen mit
gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu zählen etwa der
Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der Hans-Albers-Platz an der
Reeperbahn und der Ballindamm vor der Europapassage.

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nun auch für Mitfahrer in
Autos, aber nicht für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben
Haushalt gehören, sind sie von der Pflicht befreit. Eine
Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin auch an zahlreichen belebten Orten
im Freien vorgeschrieben.

Die seit dem 20. März geltende «Notbremse» bleibt unverändert.
Weiterhin dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts mit nur einer
weiteren Person treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. Auch
die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, sofern sie nicht Güter des
täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen. Schulen und Kitas
halten ihr eingeschränktes Angebot aufrecht. Die Kinder und
Beschäftigten müssen aber häufig Schnelltests machen.

Gemäß der Vereinbarung von Bund und Ländern erlaubt der Senat die
Möglichkeit von Modellprojekten, mit denen die Öffnung des
gesellschaftlichen Lebens unter Corona-Bedingungen erprobt werden
soll.