Neue Corona-Regeln für Sachsen-Anhalt - Öffnungen auf Antrag möglich

Die Corona-Zahlen in Sachsen-Anhalt steigen und steigen.
Verschärfungen sieht die neue Corona-Landesverordnung aber nicht vor
- sondern Öffnungen im Rahmen von Modellversuchen.

Magdeburg (dpa/sa) - Von Montag an gelten in Sachsen-Anhalt neue
Corona-Regeln. In der neuen, elften, Landesverordnung, bleibt das
Meiste wie in der Zehnten: Die Schulen bleiben offen, die
Kontaktregeln sind abhängig vom Inzidenzwert in den Kreisen. Trotz
einer hohen Sieben-Tage-Inzidenz von 150 (Sonntag) verzichtete die
Landesregierung auf strengere Regeln. Stattdessen erlaubt die neue
Verordnung, wie in vielen anderen Bundesländern auch, Öffnungen im
Rahmen von Modellprojekten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte können die versuchsweisen
Öffnungen ab sofort bei der Landesregierung beantragen. So sollen
verschiedene Sicherheitskonzepte für pandemiefeste Öffnungen erprobt
werden. Ab dem 6. April sollen die Modellprojekte starten.

Voraussetzung für eine Genehmigung ist eine «infektionshygienische
Bewertung» des zuständigen Gesundheitsamtes. Steigt der Wert der
Ansteckungen pro Woche und 100 000 Einwohner über 200, kann die
Landesregierung die Genehmigung zurückziehen. Außerdem hatte die
Landesregierung die elektronische Verfolgbarkeit der Kontakte zur
Bedingung gemacht. Dafür will das Land alle 14 Gesundheitsämter an
die Luca-App anschließen. Die Verhandlungen mit dem Betreiber stünden
kurz vor dem Abschluss, sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag.

Mit der elften Verordnung setzt die Landesregierung die Beschlüsse
der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von voriger Woche um.
Ursprünglich hatten sich die Länderchefs und -Cheffinnen dabei mit
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch auf einen strikten Lockdown
über die Ostertage geeinigt. Nach deutlicher Kritik und Bedenken zur
Umsetzbarkeit des spätnächtlichen Vorschlags der sogenannten
Osterruhe, zog Merkel das Vorhaben aber wieder zurück.

Auch über die Ostertage ändert sich somit nichts Wesentliches für die

Sachsen-Anhalter: Für die Feiertage gelten dieselben Kontaktregeln
wie bisher. In Landkreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz
unter 100 sind Treffen mit bis zu fünf Menschen, die nicht zum
eigenen Hausstand gehören, erlaubt. Am Sonntag lag der Wert laut
Landesregierung nur noch im Altmarkkreis Salzwedel und im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld darunter. Steht die Inzidenz drei Tage über 100,
darf nur ein Gast zu Besuch kommen. Die neue Landesverordnung gilt
bis zum 18. April.