Neue Corona-Verordnung in Kraft - Trinkverbot wird gelockert

Hamburg (dpa/lno) - Die neue Corona-Verordnung des Hamburger Senats
ist am Montag um Mitternacht in Kraft getreten. Aufgrund eines
Gerichtsurteils hat der Senat darin das flächendeckende Verbot von
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit aufgehoben. Das Trinkverbot wird
nun zeitlich auf bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind Straßen,
Plätze und Parks, wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu
Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu
zählen etwa der Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der
Hans-Albers-Platz an der Reeperbahn und der Ballindamm vor der
Europapassage.

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nun auch für Mitfahrer in
Autos, aber nicht für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben
Haushalt gehören, sind sie von der Pflicht befreit. Eine
Mund-Nasen-Bedeckung ist weiter an zahlreichen belebten Orten im
Freien vorgeschrieben.

Im übrigen wird der Lockdown bis zum 18. April verlängert. An der
seit dem 20. März geltenden «Notbremse» ändert sich nur wenig. Die

strenge Kontaktbeschränkung, wonach sich die Angehörigen eines
Haushalts mit nur einer weiteren Person treffen dürfen, gilt weiter.
Auch die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, sofern sie nicht
Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen verkaufen.