Hamburgs neue Corona-Verordnung tritt in Kraft
Hamburg (dpa/lno) - Die neue Corona-Verordnung des Hamburger Senats
tritt Montag (0.00 Uhr) in Kraft. Damit wird der Lockdown bis zum 18.
April verlängert. An der seit dem 20. März geltenden «Notbremse»
ändert sich nur wenig. Die strenge Kontaktbeschränkung, wonach sich
die Angehörigen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen
dürfen, gilt weiter. Auch die meisten Geschäfte bleiben geschlossen,
sofern sie nicht Güter des täglichen Bedarfs, Bücher oder Blumen
verkaufen.
Aufgrund eines Gerichtsurteils hebt der Senat das flächendeckende
Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit auf. Das Trinkverbot
wird nun zeitlich auf bestimmte Orte beschränkt. Betroffen sind
Straßen, Plätze und Parks, wo es nach Erkenntnissen der Polizei zu
Menschenansammlungen mit gemeinschaftlichem Alkoholkonsum kommt. Dazu
zählen etwa der Sternschanzen- und der Jenischpark sowie der
Hans-Albers-Platz an der Reeperbahn und der Ballindamm vor der
Europapassage.
Die Maskenpflicht gilt jetzt auch für Mitfahrer in Autos, aber nicht
für den Fahrer selbst. Wenn die Insassen zum selben Haushalt gehören,
sind sie von der Pflicht befreit. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist
weiter an zahlreichen belebten Orten im Freien vorgeschrieben.
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.