Neue Corona-Verordnung regelt Ausgangssperren und Lockerungsprojekte Von Michael Evers und Jan Petermann, dpa

Von expliziten Einschränkungen über die Ostertage ist in der neuen
Corona-Verordnung wenig zu finden. In Hotspots jedoch drohen unter
anderem Ausgangssperren. Und gleichzeitig gibt es Bedingungen für
Modellversuche, die wieder mehr Öffnungen möglich machen sollen.

Hannover (dpa/lni) - Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen
enthält angesichts stark steigender Neuinfektionen jetzt Regeln für
nächtliche Ausgangssperren in Hotspots. Daneben steckt sie aber auch
den Rahmen für Modellversuche zu Öffnungen in Handel, Gastronomie und
Kultur ab - wenn diese an Schnelltests und digitale Nachverfolgung
von Kontakten gekoppelt sind. Spezielle landesweite Regelungen über
die Feiertage gibt es nach dem abgesagten Oster-Lockdown nicht.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) appellierte an die Bevölkerung,
sich weiter an der Eindämmung der Pandemie zu beteiligen. «Wir müssen

jetzt sehr rasch und konsequent alles uns Mögliche dafür tun, um die
dritte Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen», betonte er am
Sonntag. Mit «Gesetzen und Verordnungen allein» werde das nicht
gelingen. Zentrale Punkte der aktualisierten Verordnung im Überblick:

Was soll bei den Kontaktbeschränkungen gelten?

Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen
eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter
von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein
Haushalt gewertet werden. Liegt die Inzidenz bei über 100
Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen, dürfen die
Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den
zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen.

Sind Treffen über Ostern erlaubt, oder gibt es hier Einschränkungen?

Nach der Absage des Oster-Lockdowns sind keine besonderen
Beschränkungen privater Treffen vorgesehen. Allerdings sind in der
Zeit vom 2. April (Karfreitag) bis zum Ablauf des 5. April
(Ostermontag) Versammlungen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt -
auch wenn die Beteiligten dabei die Abstandsregeln einhalten würden.

Sind touristische Tagesausflüge über Ostern möglich?

Von einer expliziten Begrenzung ist nicht die Rede. Kommunen können
solche Beschränkungen aber wie in der Vergangenheit, als Ausflügler
etwa in den verschneiten Harz stürmten, regional beschränkt in
eigener Hoheit erlassen. Die Stadt Cuxhaven hat dies bereits getan.
Weil mahnte generell zu einem «Verzicht auf vermeidbare Mobilität».

Was wurde für Niedersachsens Hotspots beschlossen?

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100
über 3 aufeinanderfolgende Tage sollen stärkere Beschränkungen als
bisher greifen. Dann muss die jeweilige Kommune «weitergehende
Anordnungen» treffen, sie hat dabei selbst die Entscheidung über die
genaue Art und Umsetzung. Neben einer erweiterten Maskenpflicht, dem
Betretungsverbot mancher öffentlicher Orte wie Parks, Zugangsregeln
gekoppelt an Schnelltests und stärkeren Kontaktbeschränkungen kann
dies auch eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr
sein - laut Verordnung, «wenn dieses aufgrund der jeweiligen
Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung, der allgemeinen und
regionalen Infektionslage sowie der Ziele des Infektionsschutzes
geboten und verhältnismäßig ist». Es gibt aber begründete Ausnahm
en.

Wann kommt es definitiv zu einer Ausgangssperre?

Die feste Anordnung einer Ausgangssperre ist ab einem Wert von 150
vorgesehen - sofern diese angespannte Lage «nach Einschätzung der
örtlich zuständigen Behörde von Dauer» ist. Eine weitere
Voraussetzung ist, dass das Infektionsgeschehen sich nicht mehr
räumlich eingrenzen lässt und die Gefahr eine unkontrollierten
Verbreitung des Coronavirus besteht. Ausgangsbeschränkungen sollen
auch nur in Teilen eines Landkreises oder einer Stadt möglich sein.

Was gilt sonst noch für «Hochinzidenz-Kommunen»?

Sport an der frischen Luft ist normalerweise zusammen mit bis zu zwei
Personen eines anderen Haushalts möglich - jenseits eines Wertes von
100 aber nur noch mit einer weiteren Person. Am Sonntag überschritt
die Mehrzahl der Kreise und großen Städte (23 von 45) schon die 100er
Schwelle. In solchen Kommunen soll es auch kein Termin-Shopping mehr
geben. Außerhalb von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen
müssen Schüler ins Homeschooling, Kitas bieten nur Notbetreuung an.

Wie sieht es mit dem Modellprojekten für Lockerungen aus?

Geplant ist, in 25 großen, mittleren und kleinen Kommunen in allen
niedersächsischen Regionen mit einer niedrigen, aber auch mit einer
hohen Infektionsbelastung Erfahrungen zu sammeln, ob gekoppelt an
Schnelltests mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den
Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater, Opernhäuser,
Kinos und Fitnessstudios. Die Modellversuche sollen frühestens ab dem
6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewertet
werden. In festgelegten Bereichen einer Kommune soll der Zugang zu
den genannten Bereichen nach negativem Schnelltest möglich sein. In
der Kontaktnachverfolgung soll etwa die Luca-App zum Einsatz kommen.
Voraussetzung ist, dass die Inzidenz nicht über 200 liegt.

Darf man in den Ferien Zoos oder botanische Gärten besuchen?

Falls Einrichtungen wie Tierparks oder botanische Gärten ein
hinreichendes Hygienekonzept haben und eine Vorab-Anmeldung möglich
ist, ja. Besucher müssen stets das Abstandsgebot einhalten können.