Land lockert Regeln für private Treffen auch in Hotspot-Regionen

Von der geplanten Verschärfung der Corona-Regeln bleibt nur die Maske
für Mitfahrer im Auto. In Baden-Württemberg wird sogar die Notbremse
etwas gelockert.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Landesregierung lockert die Regeln für
private Zusammenkünfte in Gebieten mit hohen Infektionszahlen.
Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sind von diesem
Montag an auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100
000 Einwohner binnen einer Woche erlaubt. «Dabei zählen Kinder bis
einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben,
gelten als ein Haushalt», heißt es in der Mitteilung des
Staatsministerium vom Sonntag zur neuen Corona-Verordnung. Eigentlich
sieht die sogenannte Notbremse vor, dass sich in Hotspot-Regionen mit
einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur ein Haushalt mit einer
zusätzlichen Person treffen darf. Zuletzt hatte es geheißen, die
Lockerung sei eine Sonderregelung für die Osterfeiertage.

Nachdem Bund und Länder am vergangenen Mittwoch kurzfristig die
sogenannte Osterruhe wieder kassiert haben, bleibt von den
angedachten Verschärfungen nur die Maskenpflicht für Mitfahrende im
Auto übrig. Demnach müssen künftig Menschen, die bei anderen im Auto

mitfahren, eine medizinische Maske tragen - solange sie nicht zu
einem Haushalt gehören. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch
hier als ein Haushalt.

Darüber hinaus müssen die Buchhändler ab Montag ihre Läden wieder f
ür
den normalen Publikumsverkehr schließen. In der neuen
Corona-Verordnung wurden die Buchläden aus der Liste der
Grundversorger gestrichen. Grund ist ein entsprechendes Urteil des
Verwaltungsgerichtshofs. «Der Buchhandel gehört nicht mehr zum
Einzelhandel des täglichen Bedarfs.» Wer ein Buch kaufen will, muss
nun wieder einen Termin ausmachen, um sich im Laden umsehen zu können
(Click&Meet). In Hotspot-Regionen gilt, dass man ein Buch online
bestellen und es dann nach Vereinbarung eines Termins abholen kann
(Click&Collect).

Und noch eine Änderung: «In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen
7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu
Museen ohne Einschränkungen öffnen.» Allerdings gibt es im Südweste
n
derzeit keinen Stadt- und Landkreis mehr, der unter 50 Neuinfektionen
auf 100 000 Einwohner in einer Woche liegt.