Polizeigewerkschaft begrüßt Corona-Tests für Beamte - überfällig

Dass die Politik Unternehmen zum Testen ihrer Beschäftigten aufruft,
aber die Staatsdiener zu den allgemeinen Testangeboten geschickt
werden - das geht aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft gar
nicht. Doch Abhilfe naht.

Ulm/Stuttgart (dpa/lsw) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat den
Vorstoß von Innenminister Thomas Strobl (CDU) für besseren
Corona-Schutz der Beamten begrüßt. «Wir haben eine Regelung für
Schnelltests für die Landesbediensteten vermisst», sagte Landeschef
Ralf Kusterer der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. Es sei nicht
nachzuvollziehen, Polizisten auf die allgemeinen Testangebote zu
verweisen und zugleich die Wirtschaft aufzurufen, ihre Mitarbeiter
selbst zu testen. Ob die Tests zuhause oder in anderen Räumlichkeiten
vorgenommen werden, sei noch zu klären.

Strobl will nach einem Bericht der «Südwest Presse» fast sieben
Millionen Euro in Schutzausstattung wie Masken und Handschuhe,
Schnelltests, Desinfektionsmittel, Trennwände für Büros oder
IT-Technik für mobiles Arbeiten investieren. Das Blatt beruft sich
auf eine Vorlage für die Kabinettssitzung am Dienstag.

Laut Kusterer gibt es derzeit unter den 32 000 Polizeibeamten im Land
100 Infizierte und 300 Fälle von Quarantäne und Freistellungen wegen
Vorerkrankungen. Von 24 000 Beamten aus dem operativen Bereich mit
häufigen Kontakten zur Bevölkerung seien seit Anfang März 18 000
geimpft worden. Eine zweite Gruppe von 8000 Männern und Frauen aus
der Verwaltung werde den Impfstoff erhalten, wenn die erste vollends
versorgt sei. Kusterer geht von etwa Mitte April für den Start der
zweiten Tranche aus.

Der Gewerkschafter zeigte sich auch zufrieden über die Aussicht auf
2000 Notebooks, Router, Videokonferenztechnik und -software für
Beamte im Homeoffice. «Diese Anschaffungen werden dringend benötigt,
um uns funktionsfähig zu halten.» Damit hole man im Ländervergleich
auf. Der grüne Koalitionspartner trage die Pläne Strobls mit,
berichtete die Zeitung. Das Geld soll demnach aus einer Rücklage des
Landes für Haushaltsrisiken genommen werden.