Berlin hält an Lockerungen fest - Aber auch schärfere Regeln

Berlin setzt in der Corona-Pandemie nicht auf die Art Notbremse, die
Bund und Länder beschlossen hatten. Der Senat sucht vielmehr einen
eigenen Weg, der auch neue Vorgaben für Bürger und Unternehmen
beinhaltet.

Berlin (dpa/bb) - Trotz steigender Corona-Zahlen und der zunehmenden
Ausbreitung der gefährlicheren britischen Virus-Variante nimmt der
Berliner Senat die jüngsten Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen
nicht zurück. Er will sie aber durch eine deutliche Ausweitung von
Corona-Tests absichern. Das teilten der Regierende Bürgermeister
Michael Müller (SPD) sowie seine Stellvertreter Klaus Lederer (Linke)
und Ramona Pop (Grüne) am Samstag nach einer Senatssitzung mit.

So ist ab Mittwoch für jeden Berliner ein negativer Corona-Test
Voraussetzung, um in Geschäften Einkaufen gehen zu können. Das gilt
auch für Friseurbesuche und Museen, nicht jedoch für sogenannte
systemrelevante Handelsstrukturen wie Supermärkte, Apotheken oder
Drogerien, die auch im Lockdown immer offen waren.

Damit weicht Berlin von der Einigung zwischen Bund und Ländern von
Anfang März auf eine sogenannte Notbremse ab. Danach müssten
Lockerungen der vergangenen Wochen zurückgenommen werden, wenn die
Inzidenz stabil bei über 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
innerhalb von sieben Tagen liegt. In Berlin liegt der Wert seit
mehreren Tagen über dieser Schwelle. Nach dem Lagebericht der
Gesundheitsverwaltung vom Samstag betrug er 138,6.

Zu den Lockerungen, die in Berlin seit Anfang März beschlossen
wurden, zählen eine leichte Entschärfung der Kontaktbeschränkungen,
offene Blumenläden oder Gartenmärkte und erweiterte
Einkaufsmöglichkeiten auch in anderen Geschäften. Auch offene
Kosmetiksalons, Museen oder Galerien sowie erweiterte Möglichkeiten
für Sport im Freien gehören dazu.

An den aktuellen Kontaktbeschränkungen soll sich nichts ändern. Auch
über Ostern sind demnach Zusammenkünfte mit fünf Personen aus zwei
Haushalten erlaubt, plus Kinder unter 14 Jahren.

Eine Verschärfung der Regeln gibt es für Unternehmen. Sie werden
Müller zufolge verpflichtet, ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in
der Woche einen Corona-Test zu ermöglichen. Für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer besteht keine Testpflicht.

Außerdem will der Senat eine Homeoffice-Pflicht für Unternehmen, weil
ihm die bundesweiten Regeln nicht ausreichen. Demnach sollen Firmen
künftig 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze im Homeoffice anbieten.
Dadurch soll der Anteil der Bschäftigten, die nicht mehr zum
Arbeitsplatz pendeln müssen, sondern zu Hause arbeiten, deutlich
erhöht werden. So könnten sich Kontakte verringern lassen und die
Corona-Pandemie ausgebremst werden, hieß es.

Am vergangenen Dienstag hatte der Senat bereits entschieden, den
Lockdown zur Eindämmung der Pandemie bis maximal zum 24. April zu
verlängern. Bund und Länder hatten sich kurz zuvor auf eine
Verlängerung verständigt, dabei allerdings das Enddatum 18. April in
den Blick genommen.