Land will Treffen von zwei Haushalten über Ostern erlauben

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Landesregierung will über die Ostertage die
Regeln für private Zusammenkünfte in Gebieten mit höherer Inzidenz
lockern. Treffen von zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen sollen
die kommenden Tage auch in Gegenden mit mehr als 100 Neuinfektionen
auf 100 000 Einwohner erlaubt sein, wie ein Regierungssprecher der
Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Kinder bis 14 Jahre
werden dabei nicht mitgezählt. Für Hochinzidenzregionen wie
Schwäbisch Hall würden strengere Regeln gelten. Der Kreis Schwäbisch

Hall hat mit einer Inzidenz von 438,1 (Stand: Freitag) nach wie vor
mit Abstand die höchsten Fallzahlen.

Die entsprechende Anpassung der Coronaverordnung müsse noch im
Umlaufverfahren beschlossen werden und soll am Samstag verkündet
werden, sagte der Sprecher. Es handle sich um ein Entgegenkommen
gegenüber den Bürgern. Die verschärften Kontaktregeln der sogenannten

Notbremse würden damit über die Feiertage nicht gelten. Sie schreiben
eigentlich vor, dass sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen
auf 100 000 Einwohner in einer Woche nur ein Haushalt mit einer
weiteren Person treffen darf.

Mittlerweile liegt die 7-Tage-Inzidenz landesweit bei über 100.
Derzeit gibt es in mehr als zwei Drittel aller Stadt- und Landkreise
mehr als 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche.
Bleiben die Werte drei Tage lang über diesem Grenzwert, müssen die
Kreise Öffnungen etwa von Geschäften wieder rückgängig machen. Die

sonstigen Regeln der Notbremse würden weiter greifen, sagte der
Sprecher. Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander den
Wert 100 überschreitet, werde das Gesundheitsministerium die
betroffenen Landräte anweisen, Regeln wie etwa Ausgangsbeschränkungen
umzusetzen.