Neue Corona-Verordnung regelt Ausgangssperren und Lockerungsprojekte Von Michael Evers, dpa

Von Einschränkungen über die Ostertage ist im Entwurf der neuen
Corona-Verordnung kaum etwas zu finden. Aber in Hotspots drohen
Ausgangssperren. Zugleich werden die Weichen für Modellversuche
gestellt, die wieder mehr Öffnungen möglich machen sollen.

Hannover (dpa/lni) - Die neue noch in der Erarbeitung befindliche
Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht angesichts stark steigender
Neuinfektionszahlen Regelungen für nächtliche Ausgangssperren in
Hotspots vor. Gleichzeitig wird der Rahmen für Modellversuche für
Öffnungen in Handel, Gastronomie und Kultur gekoppelt an Schnelltests
und eine digitale Kontaktnachverfolgung abgesteckt. Besondere
landesweite Regelungen über die Ostertage gibt es nach dem abgesagten
Osterlockdown praktisch nicht. Dies sieht der vorläufige Entwurf der
Verordnung vor, die ab dem Wochenende greifen soll.

Was soll bei den Kontaktbeschränkungen gelten?

Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen
eines anderen Haushalts treffen, wobei Kinder dieser Personen bis zu
einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt
lebende Paare als ein Haushalt gelten. Liegt die Inzidenz bei über
100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, dürfen
sich die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person
treffen.

Sind Treffen über Ostern erlaubt, sind besondere Einschränkungen
geplant?

Auch nach der Absage des Osterlockdowns sind keine besonderen
Einschränkungen für Treffen über die Ostertage vorgesehen. Allerdings

sollen in der Zeit vom 1. April bis zum Ablauf des 5. April
Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig sein, auch
wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten.

Sind touristische Tagesausflüge über Ostern erlaubt?

Von einer Beschränkung touristischer Tagesausflüge ist im
Verordnungsentwurf nicht die Rede. Kommunen können solche
Beschränkungen aber wie bereits in der Vergangenheit, als Ausflügler
in den verschneiten Harz stürmten, regional begrenzt in eigener
Hoheit erlassen. Die Stadt Cuxhaven hat dies bereits getan.

Was soll für Niedersachsens Hotspots gelten?

In Kreisen und Städten mit einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz
sollen stärkere Beschränkungen als bisher greifen, das Abwägen und
die Entscheidung darüber liegt aber in der Befugnis der Kommunen. Ein
auf Landesebene festgezurrter Automatismus soll nach dem Entwurf der
Verordnung nicht greifen. Neben einer erweiterten Maskenpflicht,
Zugangsregelungen gekoppelt an Schnelltests und stärkeren
Kontaktbeschränkungen kann dies eine nächtliche Ausgangssperre von 21
Uhr bis 05 Uhr sein.

Wann kommt es zu einer Ausgangssperre?

Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 - und am Freitag war dies
bereits in 22 der 45 Kreise und großen Städte der Fall - dann muss
die Kommune zu strikteren Maßnahmen greifen, so sieht es die
Verordnung vor. Welche Schritte sie ergreift, bleibt ihr selber
überlassen. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 soll die Kommune
die Ausgangssperre anordnen. Voraussetzung soll sein, dass das
Infektionsgeschehen sich nicht mehr räumlich eingrenzen lässt und die
Gefahr eine unkontrollierten Verbreitung des Corona-Virus besteht.
Ausgangsbeschränkungen sollen auch in Teilen eines Landkreises oder
einer Stadt möglich sein.

Und wie sieht es mit dem Modellprojekten für Lockerungen aus?

Geplant ist in großen, mittleren und kleinen Kommunen in allen
niedersächsischen Regionen mit einer niedrigen, aber auch mit einer
hohen Infektionsbelastungen Erfahrungen zu sammeln, ob gekoppelt an
Schnelltests mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den
Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater, Opernhäuser,
Kinos und Fitnessstudios. Die Modellversuche sollen frühestens ab dem
6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewertet
werden. In festgelegten Bereichen einer Kommune soll der Zugang zu
den genannten Bereichen nach einem negativen Schnelltest möglich
sein. Unter anderem zu Kontaktnachverfolgung soll dabei die Luca-App
zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz nicht über
200 liegt.