Bundessozialgericht: Kasse muss Basis-Pflege in Senioren-WGs tragen

Kassel/München (dpa) - Aufatmen in Hunderten Senioren-WGs: Die
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in
Kassel Kosten etwa für die Gabe von Medikamenten oder das Anziehen
von Thrombosestrümpfen auch in ambulant betreuten Wohngruppen
übernehmen. Es bestehe kein Anspruch darauf, dass die sogenannte
einfache medizinische Behandlungspflege vom Personal einer Senioren-
oder Demenz-WG geleistet werde, urteilte der Kasseler Senat am
Freitag.

Dem Urteil kommt grundlegende Bedeutung zu, weil bundesweit Hunderte
ähnlicher Verfahren anhängig sind - und eine gegensätzliche
Entscheidung die Zukunft der Wohnform Senioren-WG infrage gestellt
hätte. Denn durch einen Wegfall der Kostenübernahme wären auf
Betroffene hohe Mehrkosten zugekommen.

Im konkreten Fall hatte die AOK Bayern mit drei Bewohnern von
Senioren-WGs um die Übernahme der Kosten gestritten. Die Krankenkasse
war der Meinung, für die anfallenden Basis-Hilfen nicht zahlen zu
müssen. Das Bayerische Landessozialgericht aber hatte den drei
Klägern - Privatpersonen - Recht gegeben und die AOK zur Übernahme
der Kosten verpflichtet. Daraufhin legte die Kasse Revision ein.

Ambulante Leistungen auch der einfachsten Behandlungspflege hätten
die Kassen an jedem Ort zu erbringen, der dazu geeignet sei, sofern
kein Anspruch auf Erbringung durch die Einrichtung selbst bestehe,
führte der Senat als höchste Instanz nun aus. Diese Leistungen
könnten Versicherte auch dann beanspruchen, wenn sie zugleich
ambulante Pflegeleistungen im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung
bezögen. Dies gelte auch dann, wenn mehrere Pflegeversicherte
Leistungen der häuslichen Pflegehilfe gemeinsam in Anspruch nähmen.