«Notvertretungsrecht» für Ehgatten im Krankheitsfall kommt
Berlin (dpa) - Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua
Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich befristet gegenseitig vertreten.
Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig
sein. Das sieht eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vor, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Dieses
«Notvertretungsrecht» soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.
Nach ihm dürfen sich Ehegatten in Gesundheitsfragen für die Dauer von
sechs Monaten gegenseitig vertreten, wenn sich einer von ihnen
krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten
kümmern kann.
«Die große Mehrheit der Bevölkerung geht seit jeher ganz
selbstverständlich davon aus, dass im Notfall medizinische
Entscheidungen für einen Ehepartner getroffen werden können», sagte
Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). «Das war bislang
aber nicht der Fall. Mit der Gesetzesreform wird nun umgesetzt, was
die Menschen zwar irrtümlich, aber ganz natürlich als
selbstverständlich ansehen.»
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