Landesverfassungsgericht verkündet Entscheidungen zu Corona-Regeln

Sachsen-Anhalts Landesregierung gießt die Regeln zur Eindämmung des
Coronavirus immer wieder in Landesverordnungen. Das
Verfassungsgericht hat auf Antrag der AfD geprüft, ob die Regeln
überhaupt zulässig sind - und verkündet jetzt seine Entscheidung.

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
verkündet am Freitag (10.00) zwei Entscheidungen über Klagen gegen
die von der Landesregierung verordneten Corona-Regeln. Mitglieder der
AfD-Landtagsfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter haben sich
mit Normenkontrollklagen gegen verschiedene Regelungen sowohl aus der
achten wie auch aus der neunten Corona-Eindämmungsverordnung gewandt.
Die Oppositionspolitiker halten unter anderem das touristische
Beherbergungsverbot, die Schließung der Gaststätten und den
zwischenzeitlich geltenden 15-Kilometer-Radius um den Wohnort für
verfassungswidrig und die Maßnahmen prinzipiell für überzogen.

Die mündlichen Verhandlungen hatten am 2. Februar und am 9. März 2021
stattgefunden. Dabei ging es auch darum, ob das im Herbst geänderte
Bundesinfektionsschutzgesetz als Grundlage ausreicht, damit die
Regierung die teilweise weitreichenden Grundrechtseinschränkungen per
Verordnung durchsetzen darf. Zudem ging es unter anderem um die
Verständlichkeit der Corona-Regeln.

Auch gegen die aktuelle, aber nur noch bis Sonntag geltende
Landesverordnung klagt die AfD bereits. Für die mündliche Verhandlung
gibt es allerdings noch keinen Termin, wie eine Sprecherin des
Verfassungsgerichts sagte.

Die Landesverordnungen, mit deren Regelungen die Verbreitung des
Virus eingedämmt werden soll, gelten stets nur für eine klar
begrenzte Zeit. Welche Auswirkungen die Entscheidung des
Verfassungsgerichts hat, muss genau betrachtet werden. Laut der
Sprecherin des Gerichts ist das davon abhängig, welche gegebenenfalls
für nichtig erklärten Normen sich auch in der neuen, aktuellen
Verordnung wiederfinden. Denkbar sei, dass dann nachgebessert werden
muss. Auch für Ordnungswidrigkeitsverfahren könnte die Entscheidung
des Verfassungsgerichts Folgen haben.