Kontaktbeschränkungen gelten auch an Ostern weiter

Berlin (dpa) - Auch nach der Rücknahme der umstrittenen
Osterruhe-Regelung sollen private Treffen in den Bundesländern weiter
nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt sein.
Darauf wies die Bundesregierung anlässlich der Streichung der
Osterruhe-Regel im Internet hin. Kinder bis 14 Jahre sind wie gehabt
ausgenommen.

Bei mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern und sieben Tagen an drei aufeinander folgenden Tagen in
einem Land oder einer Region soll die Möglichkeit zu privaten
Zusammenkünften beschränkt werden - auf den eigenen Haushalt und eine
weitere Person. Diese Kontaktbeschränkung wurde bereits am 3. März
von Bund und Ländern beschlossen. Am Montag hatten sich Bund und
Länder auf eine Verlängerung der Regeln bis 18. April verständigt.

Das zusätzliche Vorhaben, Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen
zu machen, wurde wie von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am
Mittwoch angekündigt aus dem Beschluss vom Montag gestrichen.