«Unverantwortlich»: Heilpraktikerin nach Tod von Patientin verurteilt Von Britta Schultejans, dpa

Schlangengift statt Chemo: Eine Heilpraktikerin ist nach dem Krebstod
einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt worden. Das
Oberlandesgericht München spricht von einem Grundsatzurteil zu der
Frage, wann Heilpraktiker haften.

München (dpa) - Eine junge Frau erkrankt an Gebärmutterhalskrebs.
Obwohl sie Heilungschancen hat, bricht sie eine Chemo- und
Strahlentherapie aber ab und setzt stattdessen auf
Schlangengift-Präparate von ihrer Heilpraktikerin. Sie stirbt und
hinterlässt ihr Baby, ihren kleinen Sohn.

Der bekommt nun 30 000 Euro Schmerzensgeld von der Heilpraktikerin
seiner Mutter, wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag
entschied. «Die Beklagte ist bei der Behandlung von dem als
Heilpraktikerin geschuldeten Standard abgewichen und hat dadurch den
Tod der Mutter des Klägers verursacht», heißt es in der
Urteilsbegründung. Ein Urteil des Landgerichts Passau, das die
Forderungen zurückgewiesen hatte, wurde damit aufgehoben.

«Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der
lebensrettenden Strahlentherapie geraten», befand das Gericht zwar.
«Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht
entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre.»
Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patientin raten müssen, die
Chemotherapie wieder aufzunehmen. «Dieses über Wochen hinweg
fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus
Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings
unverständlich.»

Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170 000 Euro
verlangt. Hinter dieser Forderung blieb das Urteil zwar deutlich
zurück. Neben dem Schmerzensgeld wurde die - nicht
haftpflichtversicherte - Heilpraktikerin aber auch noch zur Zahlung
von Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt und
dazu, außergerichtliche Anwaltskosten des klagenden Vaters zu
übernehmen, der das Urteil am Donnerstag auf Anfrage nicht
kommentieren wollte.

Der Senat stützt sich in seinem Urteil auf das Patientenrechtegesetz,
das nach seiner Auffassung auch für Heilpraktiker gilt. «Für die
Frage, ob die Behandlung fehlerhaft war, gilt auch bei Anwendung
alternativer Behandlungsmethoden der Standard, wie er von einem
ausgebildeten und praktizierenden Heilpraktiker einzuhalten ist»,
erläutert ein Gerichtssprecher. Die fachliche Einschätzung eines
Arztes entlastet demnach den Heilpraktiker nicht davon, dass er den
Patienten darauf hinweisen muss, dass seine Behandlungsmethode (wie
in diesem Fall die Schlangengift-Therapie) kein adäquater Ersatz für
die Schulmedizin (in diesem Fall die Strahlentherapie) ist.

«Erkennbaren Zweifeln des Patienten an der Sinnhaftigkeit der
empfohlenen medizinischen Behandlung muss der Heilpraktiker
entgegentreten und darf den Patienten nicht in der Abkehr von der
gebotenen Therapie bestärken», betont das Gericht. «Dabei handelt es

sich nicht um einen Mangel der Selbstbestimmungsaufklärung, sondern
um einen Behandlungsfehler im Sinne der therapeutischen Aufklärung.»

Der Münchner Fall ist nicht das erste Mal, dass
Heilpraktiker-Behandlungen die Justiz beschäftigen. Im Mai 2019 wurde
ein Heilpraktiker in Nürnberg zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er
zusammen mit seiner Ehefrau nicht zugelassene Medikamente verkauft
haben soll, die angeblich gegen Krebs im Endstadium oder Autismus
helfen sollten. Im September 2019 verurteilte das Amtsgericht
Erkelenz einen Heilpraktiker zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf
Bewährung, weil er einer Patientin unter Hypnose einreden wollte, sie
beide seien weltbekannte Porno-Stars und müssten für den
nächsten Film üben.

Aller Kritik zum Trotz erlebt der Heilpraktikerberuf aber schon seit
Jahren einen Boom, viele private Krankenkassen übernehmen die
Behandlungshonorare. Laut Landesgesundheitsamt Bayern hat sich die
Zahl der Heilpraktiker im Freistaat in den vergangenen 15 Jahren mehr
als verdoppelt - auf gut 23 500 im Jahr 2019. Bundesweit gibt es
keine genauen Zahlen, Berufsverbände gehen aber von 60 000
Beschäftigten in Heilpraktikerpraxen aus. Nach einer Umfrage des
Bundes Deutscher Heilpraktiker aus dem Jahr 2017 gehen jeden Tag rund
128 000 Deutsche in eine solche Praxis - wohl auch, weil
Heilpraktiker oft sehr viel mehr Zeit für ihre Patienten haben als
niedergelassene Ärzte.

Das OLG München spricht am Donnerstag zwar auch der gestorbenen
Krebspatientin eine Mitschuld zu, weil sie sich freiwillig für den
Abbruch der möglicherweise lebensrettenden Therapie entschieden
hatte. Sie habe sich aber «in größter Not der Beklagten als Patientin

anvertraut und auf deren überlegenes - von ihr vorausgesetztes -
Fachwissen verlassen», urteilt das Gericht. «Sie musste erkennen,
dass sie sich im Vertrauen auf die Beklagte für einen todbringenden
Weg entschieden hatte und mit dieser Erkenntnis leben (und sterben).»
Dafür stehe Schmerzensgeld zu, das jetzt an ihren Sohn ausgezahlt
werden soll.